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Der Rechtsstaat an die Wand gefahren? Der Kampf David gegen Goliath/der Kampf gegen nicht Windmühlen

sondern Öhlmühlen





Das Unternehmen Gabriele Schmid Ölmühle Schmid war federführend an der Aufdeckung des Kürbiskernölskandals respektive Bioskandals federführend und hat nicht nur den Markenstreit Steirisches Kürbiskernöl gegen die Kammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark und den Verein Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A. gewonnen, sondern auch noch den Sieg im Banderolenstreit gegen selbige errungen. Als das Unternehmen erstmalig diese Forderung aus dem Markenstreit gegenüber der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark und dem Verein Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A. geltend machen wollte, wurde darauf geantwortet, dass man dem Unternehmen sämtliche Kredite bei der Volksbank Steiermark AG ohne Rechtsgrundlage fällig stellte. Im Verfahren mit selbiger Bank hat sich herausgestellt, dass diese unter Verwirklichung strafrechtlicher Tatbestände sich Kreditverträge umschreiben hat lassen und zu einem Zeitpunkt von Frau Gabriele Schmid unterfertigen hat lassen, als diese auf der Lebertransplant in der Intensiv mit nur einer Niere liegend war. Dabei hat sich die Bank auch beauftragen lassen, dass das Konto bei der Volksbank gelöscht wurde. Weder die verhandelnde Richterin, noch der Klagsvertreter, der eine Position im Disziplinarrat der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer inne hat noch die Staatsanwaltschaft ist hier eingeschritten.


Nachdem die Volksbank Steiermark AG hier leider erfolglos war, wurde in weiterer Folge auf Zuruf selbiger Kammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark, des Vereins Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A und der ALAS Klöch GmbH unter Zuhilfenahme der ÖGK zum Zeitpunkt der Pandemie, das heißt aufgrund der Sozialversicherungsvereinbarung, dass es keine Konkursanträge seitens der ÖGK, der Finanz, usw. geben darf und sämtliche offene Forderungen bei der ÖGK, beim Finanzamt und bei den anderen sonstigen Sozialversicherungen gestundet respektive Ratenzahlungen genehmigt wurden, wurde der Antrag einer Ratenzahlung nicht genehmigt und der Konkurs eröffnet. Man muss sich hier vor Augen führen, dass man hier eine offene eigentlich gestundete Forderung von rund EUR 29.000,00 einen Wert des Unternehmens samt Inventar und Waren als auch Markenwert und Banderolenwert von EUR 20,0 Millionen gegenübersteht. Einmalig in der Geschichte Österreich wurde hier ohne Anberaumung einer Verhandlung, ohne Durchführung einer Tagsatzung, ohne, dass Frau Gabriele Schmid bei der Verhandlung den Antrag unterfertigt hat respektive ein Vermögensverzeichnis vor der Richterin unterfertigt hat bzw. ohne dass ein Beschluss ergangen wäre, welche Maßnahmen Frau Gabriele Schmid in weiterer Folge setzt und welche ein zu bestellender Insolvenzverwalter inne hat, der Konkurs eröffnet. Gegen diesen Konkurs hat dann die kleine Rechtsanwältin, die bereits auch das Aufforderungsschreiben und auch in der Volksbank-Thematik die Vertretung übernommen hat, einen Rekurs erhoben und ab diesem Zeitpunkt hagelt es für die kleine Rechtsanwältin Disziplinaranzeigen und Strafanzeigen. Man wollte diede kleine Rechtsanwältin dazu zwingen, die Vertretung nicht zu übernehmen, jedoch nachdem diese Rechtsanwältin als oberste Prämisse das Anwaltsgelöbnis hat, dass sie im Rahmen ihrer Angelobung als Rechtsanwältin vor Jahrzehnten abgegeben hat und weder mit Kollegen und mit Richtern zusammengearbeitet, noch mit diesem Netzwerk mitgearbeitet, hat sie sich nicht dazu bemüßigt gefühlt, diesen Aufforderungen und Drohungen seitens der Rechtsanwaltskammer Steiermark respektive der Richterschaft des Oberlandesgerichtshof Steiermark und Staatsanwaltschaft zu folgen. Zu Beginn war Herr Dr. Norbert Scherbaum als Insolvenzverwalter tätig, der gemeinsam mit der zwischenzeitig kurzfristig pensionierten Richterin Dr. Gabriele Seyffertitz dieses Netzwerk seit Jahrzehnten aufgestellt hat, in welchem sämtliche Richter, Rechtsanwälte und Staatsanwälte zusammenarbeiten und auf Zuruf und Zufluss von Geldbeträgen hier Entscheidungen und Urteilen gefällt werden, im Interesse desjenigen, der hier den Weg zu besagten Anwälten sucht. Man erkauft sich das Recht am OLG Sprengel Graz!


Nachdem hier die Befangenheit des Dr. Norbert Scherbaum seitens der rechtsfreundlichen Vertretung in den Raum gestellt wurde, vor allem, da dieser auch im Bauvorhaben für die Marktgemeinde Halbenrain respektive den Bürgermeister eingeschritten ist und dieser auch schon im Hintergrund in der Volksbank-Thematik in Erscheinung getreten ist, hat dieser seinen „Kettenhund“ Mag. Stefan Weileder, LL. M. vorgeschoben, der immer wieder als Insolvenzverwalter vorgeschoben wird, wenn es darum geht, hier heiße Kohlen aus dem Feuer zu holen.


Dieser Insolvenzverwalter ist skrupellos und williges Werkzeug für Dritte bzw. wird ihm alles von Dr. Norbert Scherbaum vorgeschrieben. Er hat dann ohne entsprechenden vorliegenden Beschluss die Konten des Unternehmens gesperrt, Bausparverträge aufgekündigt, Abfertigungen eingezogen, die Mitarbeiter mit einem Steuerberater des Unternehmens Ölmühle Schmid, nämlich der Steuerberaterkanzlei Auxiliaris GmbH in der Person des Herrn Erwin Mihalits, der eigentlich gegenüber der Unternehmerin und dem Generalbevollmächtigten Herrn Johann Kurzmann als Steuerberater ausgegeben hat, jedoch lediglich Steuerberaterberufsanwärter war, gemeinsam die Mitarbeiter beim AMS abgemeldet, rückwirkend das Dienstverhältnis beendet, dann wiederum eine Anmeldung veranlasst, dies ohne Absprache mit der Unternehmerin respektive mit deren Generalbevollmächtigen. Es wurde festgestellt, dass eine zu Unrecht und rechtswidrige Forderungsanmeldung seitens der RAIBA Halbenrain-Tieschen beim Firmenkonto Gabriele Schmid gemacht wurde, welche revhtmäßig gar nicht möglich zu tätigen gewesen wäre, da das Konto durch zwei Sparbücher und durch eine Grundbuchseintragung besichert ist. Wie sich im Nachhinein herausgestellt hat, ist auffallend, dass diese Forderungsanmeldung nur durch das Ignorieren eines der beiden Sparbücher (Sparbuch des Vaters der Schuldnerin) getätigt werden konnte, wobei dadurch in weiterer Folge man vorsätzlich ein ungedecktes Konto dargestellt hat. Daher wurde seitens der genannten Bank eine betrügerische Forderungsanmeldung inszeniert, um damit die Beihilfe zu leisten, die illegale und rechtswidrige Insolvenz darzustellen. Die "ganze Sache" bzw. der Betrug betreffend der inszenierten Insolvenz gegen die Schuldnerin Gabriele Schmid wurde erst durch die Akteneinsicht am 04. 03. 2021 und durch Forderungsanmeldungen seitens der Gläubiger ersichtlich. Mag. Gerhard Arnold/Raiffeisenverband Steiermark hat diesen Betrug durchgeführt, welcher am 10. 03. 2021 durch die "Entwendung" des Sparbuches offensichtlich geworden ist.


Weiters kam es zu einer illegalen Postsperre ohne Rechtsgrundlage. Diese wurde dann am 22.06.2022 aufgehoben, nachdem man im Verfahren gegenüber der Volksbank Steiermark AG darlegen konnte, da hier der Insolvenzverwalter ohne Rechtsgrundlage und ohne unterfertigtes Forderungsanmeldungsverzeichnis, in welchem das Anerkenntnis der angemeldeten Forderungen der Unternehmerin enthalten war. Im Rahmen des Zivilverfahrens gegen die Volksbank Steiermark AG unter Ausschaltung der kleinen Rechtsanwältin, da hier keinerlei Postzustellung veranlasst worden ist, hier ein Anerkenntis durch die Richterin DI Müllner abgegeben. Aufgrund dieses Anerkenntnisses kam es dann auch zur Versteigerung am Bezirksgericht Feldbach, wobei die zuständige Richterin Frau Mag. Elisabeth Schwarz hier eine Sachverständige, nämlich Frau HR DI Michaela Winter, bestellt hatte, wobei diese aber keinerlei Kammerzugehörigkeit hat und deswegen eigentlich zu keinem Zeitpunkt hier Gutachten erstellen darf, vor allem auch in Ermangelung der Fachkenntnis! Diese Sachverständige hat aber zig Gutachten bereits am Bezirksgericht Feldbach und an anderen Gerichten erstellt und man muss hier sämtliche Menschen, die in Kontakt mit dieser Dame waren, dazu auffordern, dass sie sich hier zur Wehr setzen und diese Gutachten im Nachhinein jetzt anfechten. Über die Versteigerung hat Frau Gabriele Schmid nur über Umwege erfahren, als man den Eltern von Frau Gabriele Schmid, die auch beide gesundheitlich sehr angeschlagen waren und sind – das wurde von der kleinen Rechtsanwältin immer der zum damaligen Zeitpunkt noch tätigen Richterin Dr. Seyffertitz und dann in weiterer Folge der einschreitenden Richterin Mag. Poltsch und dem Insolvenzverwalter gegenüber dargelegt -, über die Versteigerung informierte. Ab dem Zeitpunkt hat dem Vater von Frau Gabriele Schmid einfach der Lebensmut verlassen und konnte er nicht mehr schlucken, da ihm sprichwörtlich „das Ganze im Hals stecken geblieben ist“, da er gemeinsam mit seinem Großvater und Vater die Ölmühle aufgebaut hat und dann mitanschauen müssen, wie hier korrupte Kontrahenten eine über 200 Jahre alte Ölmühle vernichten wollen. Er ist dann binnen drei Wochen ab Kenntnis über die Versteigerung verstorben. Dieser Tod geht zu Lasten dieser Konsorten am OLG Sprengel Graz respektive der Rechtsanwaltskammer Steiermark.


Es wurde auch versucht, dass man den Strom abschaltet. Hier ist der Generalbevollmächtigte eingesprungen. Es wurde versucht, dass man das Internet abstellt und die Domain übernimmt, da ist auch wiederum der Generalbevollmächtigte Gott sei Dank eingesprungen. Der Insolvenzverwalter hat sich ohne Rechtsgrundlage heimlich auf das Areal der Ölmühle Schmid geschlichen und hat das Autokennzeichen am KFZ gestohlen und bis heute nicht herausgegeben und hat in diesem Zusammenhang auch das gesamte Betriebsgelände versperrt und die Schlüssel mitgenommen. Es passierte abermals nicht seitens der Behörden und seitens der Staatsanwaltschaft. Er ist dann sogar so weit gegangen und hat eine Strafanzeige gegen die Unternehmerin, den Generalbevollmächtigten und die kleine Rechtsanwältin wegen betrügerischer Krida veranlasst, wobei hier im Raum steht, wer hier die betrügerische Krida zu verantworten hat, zumal durch das Verfahren, dass sich jetzt schon seit knapp 1,5 Jahre zieht, hier Forderungen angehäuft wurden aufgrund der illegalen Postsperre es zu Forderungsanmeldungen aufgrund der illegalen Postsperre gekommen ist und man auch aktiv versucht, die ganzen Schuldner und Gläubiger seitens des Insolvenzverwalters zu kontaktieren und den Ruf und das Ansehen des Unternehmens Gabriele Schmid zu schädigen und zu schmälern, was aber bis heute nicht gelungen ist. Im Rahmen der rechtswidrigen Sachverhaltsdarstellung kam es dann auch zu einer nicht rechtskonformen Hausdurchsuchung und Sicherstellung, wobei hier gegen sämtliche Punkte der Strafprozessordnung verstoßen worden war und vor allem hier wiederum federführend bei der Hausdurchsuchung kein Staatsanwalt, sondern der Insolvenzverwalter tätig war. Es ist sehr amüsant und nicht nachvollziehbar, wie der Insolvenzverwalter hier federführend sein darf und kann und hier die Beamten anweisen darf, hier Geschäftsgeheimnisse in Beschlag zu nehmen, die in keinerlei Relation zum hier vorliegenden nicht rechtsgemäßen Konkurs stehen.


Auch in diesem Zusammenhang hat der Insolvenzverwalter sämtliche Betriebsgebäude versperrt und die Schlüssel abgezogen und entwendet.


Auch kam der Insolvenzverwalter dann auf die glorreiche Idee einerseits eine Masseunzulänglichkeit in der Ediktsdatei anzuzeigen und andererseits die Schließung des Unternehmens zu beantragen, wobei aber jeweils noch Rechtsmittel anhängig sind. Fakt ist, dass die Ediktsdatei, das wurde bis dato von keinem tatsächlich aufgegriffen, nicht von Relevanz ist, da diese keinerlei Rechtssicherheit bieten kann. Aufgrund der Vorgehensweise der Gerichte und des Insolvenzverwalters ist dem Unternehmen ein Millionenschaden entstanden.


Zwischenzeitig ist der Insolvenzverwalter sogar so frech und so weit gegangen, dass er im Aktivverfahren gegen den Verein Steirisches Kürbiskernöl g.g.A., der die Unternehmerin auf Unterlassung geklagt hat und hiebei zwei Verfahren anhängig sind, hier negative Urteile gegen sie ergehen hat lassen und sie wiederum dazu nötigen möchte, dass sie in seine Kanzlei kommt und hier Dinge unterschreibt, damit er in die Berufung gehen kann. Fakt ist, dass der Insolvenzverwalter seit Beginn des Konkurses hier bis zu dem Zeitpunkt, wo Frau Gabriele Schmid darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass nunmehr wieder die Post zugestellt erhält, sämtliche Post, nämlich die höchstpersönliche, vor allem gesundheitliche Post und die Geschäftspost zurückbehalten hat und hier Unternehmensspionage betrieben hat. Die Informationen, die er aufgrund der Postsperre erlangt hat, hat er in weiterer Folge weitergegeben. Hier ist vor allem von Relevanz, dass als zu dem Zeitpunkt, wo im Raum gestanden ist, dass der Banderolenstreit auch vor dem Europäischen Gerichtshof gewonnen werden würde, hat er enormen Druck auf Frau Gabriele Schmid ausgeübt, in dem er durch Unterschlagung und nicht Übermittlung der E-card versucht hat, sie in seine Kanzlei zu bekommen, um hier womöglich in weiterer Folge noch die Klage beim Europäischen Gerichtshof für die Kammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark und den Verein Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A. zurückziehen zu können. Das ist ihm aber nicht gelungen, da die kleine Rechtsanwältin über Umwege auch die E-card besorgen konnte.


Sämtliche Eingaben, die die kleine Rechtsanwältin seit Beginn der Vertretung von Frau Gabriele Schmid im Konkursverfahren veranlasst hat respektive ab Fälligstellung der offenen Forderungen gegenüber der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark und dem Verein Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A werden Eingaben abweisend, ablehnend und zurückweisend behandelt. Der Insolvenzverwalter selbst hat gegenüber Dritten und vor dem Generalbevollmächtigten mitgeteilt, dass er dafür Sorge tragen wird, dass die kleine Rechtsanwältin ihre Zulassung verliert und ihre Kanzlei zusperren kann, da sie nicht mit den Rechtsanwälten zusammenarbeitet und mit den Richtern nicht kooperiert.


Im Übrigen geht es sogar schon so weit, dass der Oberste Gerichtshof seitens des OLG Sprengel Graz mit der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer eingeschaltet worden ist und man versucht, auf selbigen Druck auszuüben unter Bezugnahme auf die Konnex OLG Graz und den dementsprechenden Richtern, die in diesem Zusammenhang jetzt am OGH in irgendeiner Art und Weise tätig sind, eine negative Beeinflussung gegen der Rechtsanwältin von Frau Gabriele Schmid, zu veranlassen, was aber bis dato nicht gelungen ist.


Fakt ist, dass hier ein Jahrzehnte lang aufgebautes Netzwerk, welches vom Dr. Norbert Scherbaum und Frau Dr. Gabriele Seyffertitz aufgebaut wurde, wobei Frau Dr. Gabriele Seyffertitz in die Pension geflüchtet ist, um den Zusammenbruch des Netzwerkes nicht mehr mitansehen zu müssen respektive um nicht in die Haftung gezogen zu werden. Sie ist am 01.02.2022 kurzfristig in Pension gegangen. In diesem Netzwerk ist federführend Herr Dr. Norbert Scherbaum und hat unter sich die Richterschaft des OLG Sprengel Graz, die Staatsanwaltschaft des OLG Sprengels Graz, vor allem durch seine Connections in die Staatsanwaltschaft durch seinen Geschäftspartner Herrn Helmut Schmidt und dessen Ehegattin Mag. Kerstin Schilcher-Schmidt (Staatsanwältin) und seine Beziehungen und Treffen in Bad Aussee sowie durch die Richterschaft vor allem unter dem Aspekt, dass der Neffe von Frau Dr. Gabriele Seyffertitz bei ihm noch immer tätig ist und Dr. Norbert Scherbaum als Nummer 1 Insolvenzverwalter Jahrzehnte lang in der Steiermark respektive österreichweit gehandelt worden ist. Herr Mag. Stefan Weileder, LL. M. wird hier nur als Mittel zum Zweck verwendet und wird als Kettenhund an die vorderste Front gejagt, um hier mit allen Mitteln zu versuchen, das Unternehmen Gabriele Schmid zu vernichten.


Wie bei David gegen Goliath hat David mit kleinen gefinkelten Zügen es geschafft, Goliath auszuspielen respektive konnte Don Quijote am Ende des Tages die Windmühlen bezwingen und wird es auch hier gelingen, dass größte Korruptionsnetzwerk zu Fall zu bringen. Eine Rechtsanwältin wagt es, eine Unternehmerin, Frau Gabriele Schmid, aufgrund ihres Anwaltsgelöbnisses mit vollen Mitteln zu vertreten und auch mit Unterstützung aus der Richterschaft und Rechtsanwaltschaft respektive aus Expertenseiten und mit Fachjuristen und Laienjuristen hier gegen ein Netzwerk aufzutreten, um hier tatsächlich wieder eines zu schaffen, nämlich das Österreich, vor allem die Steiermark, das wird, was es eigentlich sein sollte. Ein Rechtsstaat mit republikanischen Zügen und nicht ein korrupter Haufen.


Um hier Schulterschluss zu zeigen, freut sich das Unternehmen Gabriele Schmid und auch diese Rechtsanwältin, wenn man hier gemeinsam versucht, Goliath zu Fall zu bringen und hier auch Loyalität insofern zeigt, als man hier versucht, vor allem das Unternehmen mit Besuchen und Käufen zu unterstützen.


Eines darf nicht vergessen werden zum Abschluss dazulegen, dieser Fall ist nicht der einzige. Vielmehr liegen der Rechtsanwältin ein weiterer Konkursfall anhängig beim Konkursgericht am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz vor, in welchen als Insolvenzverwalter der Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Steiermark verwickelt ist und wo auch bis heute kein ordnungsgemäßer Konkurs eröffnet wurde. Weiters gibt es jeweils ein Schuldenregulierungsverfahren am Bezirksgericht Feldbach und eines am Bezirksgericht Leibnitz, wobei in Feldbach zuerst Rechtsanwalt Dr. Petrowitsch als Insolvenzverwalter bestellt wurde und dann auf Rechtsanwalt Mag. Weileder, LL.M. umbestellt wurde. Am BG Leibnitz wurde Rechtsanwalt Dr. Petrowitsch bestellt und in beiden Fällen versucht man, an das Vermögen der Mutter bzw. der Tochter zu kommen und versucht hier Forderungsanmeldung anzustiften und mittels fingierten Anfechtungsklagen die Schuldner in die Knie zu zwingen sowie obendrein die Schuldner dazu zu animieren, die Rechtsanwältin bei der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer anzuzeigen; nur weil diese Rechtsanwältin im korrupten System nicht mitspielt!


Die Vorgangsweise, welche man gegen die Schuldnerin Gabriele Schmid/Ölmühle Schmid und gegen diverse andere Personen ausgeübt hat, da eine Rechtsanwältin die anscheinend übliche Korruption betreffend Insolvenzen/Gerichtsbarkeit nicht duldet und dabei auch nicht mitmacht, entbehrt jeglichem rechtsstaatlichen Grundprinzip. Wird doch hier das rechtsstaatliche System ad absurdum gedreht. Gerade das Rechtsinstitut der Insolvenz und des Schuldenregulierungsverfahren werden hier vorsätzlich von Richtern, Rechtspflegern und Rechtsanwälten unter Zuhilfenahme von Ämtern sowie Behörden missbraucht!


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