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  • AutorenbildSmaragdgruen

Die Kürbiskern/ölmafia hat zugeschlagen unter Zuhilfenahme der Polizei!

Aktualisiert: 24. März


Überfall auf die Ölmühle Schmid oder Diebstahl und Beihilfe der Polizeiinspektionen Halbenrain

oder wie man das rechtsstaatliche Prinzip zu Grabe trägt in Drauchen!


Am 26.01.2023 fand in der Ölmühle Schmid in Drauchen eine getürkte Schätzung durch 2 Sachverständige statt, nämlich Ing. Dr. Bernhart und Ing. Hackl, im Beisein von 10 Polizisten zum Teil in Uniform und zum Teil in Zivil, angeordnet durch das Bezirksgericht Feldbach wegen eines Anerkenntnisurteils samt Rechtsmittelverzicht, welches ein rechtswidrig tätiger Mag. Stefan Weileder, LL.M. im Rahmen des Zivilverfahrens am Landesgericht für ZRS Graz gegenüber der Volksbank Steiermark AG, welche von Rechtsanwalt Dr. Aschmann seit rund 30 Jahren vertreten wird. - Anmerkung am Rande: die Volksbank Steiermark AG hat bei der Verlängerung der Kreditverträge strafrechtliche Tatbestände verwirklicht und sich rechtswidrig eine Vollmacht auf ihrem Briefpapier zur Kündigung von Konten bei anderen Banken ausstellen lassen. Dies alles unterfertigte Frau Schmid als sie in der Intensiv bezüglich der Lebertransplantation am LKH Graz gelegen ist. Es gibt ein gerichtliches Gutachten, dass Frau Schmid zu diesem Zeitpunkt nicht geschäftsfähig war. Das alles habe ich im Verfahren vor dem LG für ZRS Graz aufgedeckt! Sowohl Frau Schmid als auch mir als rechtsfreundliche Vertretung wurde die Parteienstellung im Verfahren aberkannt und das Recht auf Akteneinsichtnahme genommen. - Zuvor waren bereits HR DI Winter als 1. Sachverständige und Mag. iur. Brünner als 2. Sachverständige eingeschritten. Bei alle den Sachverständigen liegt keine Befugnis für die von ihnen zu veranlassende Tätigkeit vor, kein Gewerbeschein für diese Befund- und Schätzungsarbeiten, keine ATU Nummer. Frau SV DI Winter arbeitet sogar noch im Bundesministerium für Finanzen! Ihre Position ist sehr interessant für das ganze Netzwerk um die Steiermärkische Rechtsanwaltskammer. Sie ist mir leider nicht wohl gesonnen. Denk an die EUR 6.000,00, die das Finanzamt mir ohne Rechtsgrundlage von meinem Kanzleianderkonto abgezogen hat. Bis heute wurde mir das Geld nicht refundiert. Bereits davor am 15.12.2022, um 10:17 Uhr versuchte der Sachverständige Ing. Dr. Bernhart, die erste Befundung unter Polizeieinsatz durchzuführen.


Der Volksbank Steiermark AG wurde von Frau Schmid bzw. dem Investor die Vollzahlung angeboten bzw. die Hinterlegung des Betrages vor dem Schätzungstermin (!); Herr Dr. Aschmann lehnte ab! Mag. Schmiedel der Volksbank verwies alle wiederum an den rechtswidrig agierenden Mag. Weileder; Mag. Weileder stellte die Behauptung auf, dass die Vollmacht von Frau Schmid aus dem Jahr 2020 nicht gültig sei. Mag. Schmiedel passiert auch noch der Fehler, dass er in einem Schreiben an den Investor respektive Frau Schmid schreibt, dass alles was die Volksbank machen würde, in Absprache mit Mag. Stefan Weileder, LL.M. passieren würde. - Anmerkung am Rande: ich kenne zig Fälle dieser Bank und anderer Banken, wo selbige wie hier rechtswidrig agierten und das nicht nur zum faktisch, sondern auch zum tatsächlichen Tod von sehr vielen Betroffenen geführt hat.


Es wäre vollkommen egal gewesen, ob die Ölmühle Schmid bezahlt hätte oder nicht, Dr. Aschmann in Absprache mit Mag. Weileder, LL.M. (man muss verstehen, dass hier die Volksbank Steiermark AG in Absprache mit einem rechtswidrig tätigen Insolvenzverwalter unterwegs ist) mussten bzw. müssen das Unternehmen zerstören, da Interessen Dritter hier bedient werden müssen nämlich:

- die Kammer für Land und Forstwirtschaft Steiermark (RA Hödl) und der Verein Gemeinschaft steirisches Kürbiskernöl g.g.A. (RA Korb), die die Marke und die Banderole steirisches Kürbiskernöl unbedingt haben möchten und müssen;

Eigenartig ist hier vor allem, dass Richter Dr. Sommerauer mit seinem Rekurssenat über den Rekurs gegen den Eröffnungsbeschluss des Konkurses, den ich eingebacht habe und wegen dem man mich ua weghaben wollte, genau einen Tag, nachdem der Banderolenstreit vor dem EUGH gewonnen war, entschieden hat! Die Kürbiskernmafia will das Unternehmen von Frau Schmid vernichten; es dem Erdboden gleich machen.

- Alas Klöch GmbH, die unbedingt den Schotterfeldanteil von Frau Schmid benötigt, da sie den daraus zu lukrierenden Schotter bereits verkauft hat;

- die Volksbank Steiermark AG, um die strafbaren Tatbestände zu vertuschen, wobei man im Verfahren nach der Eröffnung des illegalen Konkurses Frau Gabriele Schmid als mir als ihre rechtsfreundliche Vertretung die Parteistellung aberkannt hat, was einzigartig in Österreich ist;

- um die Verschleppung des Feststellungsverfahrens der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark bzgl. des seit 2011/2012 anhängigen Verfahren des Altbaus, Umbaues und der Erweiterung des Unternehmens von Frau Schmid zu vertuschen; nachweislich verhindert die Gemeinde Halbenrain durch den im Konkurrenzunternehmen tätigen Bürgermeister (vertreten durch ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH) samt entsprechenden Gemeinderat den Bau und die Erweiterung, obwohl die Zuständigkeit sowieso bei der BH SO gewesen wäre. Der Bürgermeister und seine Gemeinderäte befürchten, dass das Unternehmen expandiert und durch die Marke und Banderole den Markt bestimmen;

- die wenigen Rechtsanwälte, die die Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer indirekt leiten, sind vor allem mit der Aurena GmbH (interessant ist, dass hinter diesem Unternehmen sehr viele Rechtsanwälte stehen und immer wieder der Name Dr. Gabriele Seyffertitz fällt! Auch muss man die Liste der Vortragenden bei den Veranstaltungen der Aurena GmbH genau durchleuchten (ich sage nur: Mag. Poltsch, Richterin am LG für ZRS Graz, als die hier zuständige Konkursrichterin mit dem sinngemäßen Titel: „Wie man ein Unternehmen im Konkurs versilbert!“) Lies bei den andern Phönix Beiträgen nach auf dieser Seite!) in mafiosen Machenschaften verwickelt und wird hier im großen Stil Hehlerei betrieben und werden dabei sogar Richter und Staatsanwälte in Geiselhaft genommen; die übrigen Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte werden auch über die beiden Banken, nämlich die Steiermärkische Sparkassen und Banken AG und die Volksbank Steiermark AG, in Geiselhaft genommen.


Mag. Stefan Weileder, LL.M., hat im Beisein von Dr. Aschmann diesen Schätzungstermin nur dazu verwendet, auf das Genaueste auszukundschaften und mit Fotos zu dokumentieren, wie viele Transporter man braucht, um die Kürbiskerne, dass gepresste Kürbiskernöl, die Treibstofftanks, die Geräte und Werkzeuge der Liegenschaft abzutransportieren, um einen Weiterbetrieb des Unternehmens zu verhindern, da er selbst am 4.3.2022 die Masseunzulänglichkeit bei Masseforderungen von rund Euro 95.000 dem aber ein Wert des Unternehmens von rund Euro 20 Millionen gegenübersteht - so schon ein glatter Wahnsinn - angemerkt hat. Die Polizei leistete damals bereits Beihilfe. Mit diesem Befundungstermin, d.h. Schätzungstermin, konnte er 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen:

1. konnte er - wie eben oben dargelegt - Informationen sammeln für den TAG des DIEBSTAHLS am 02.03.2023 und

2. konnte er in Absprache mit den Sachverständigen, Richterin Mag. Schwarz, Rechtsanwalt Dr. Aschmann usw., dafür Sorge tragen, dass ein Unternehmenswert abgewertet wird, um eben die Masseunzulänglichkeit im Nachhinein zu rechtfertigen. Seit wann kann man eine Schätzung veranlassen, wenn die Masseunzulänglichkeit angemerkt wurde? In der Matrix unseres Rechtssystem ist das unmöglich!


Im Zuge dieses Befundungstermins mussten die beiden Rechtsanwälte vor Ort feststellen, dass Frau Schmid das Unternehmen jederzeit mit den lagernden Waren schuldenfrei bekommen könnte und jederzeit weiterarbeiten kann respektive durch einen Investor unverzüglich die Obligos bezahlen könnte und unverzüglich weiterarbeiten kann. Das wollte aber weder Weileder noch Aschmann. Die Interessen der Bank waren zweitrangig! Die Interessen der angeblichen anderen Gläubiger im getürkten und gefakten Konkursverfahren gegen meine Mandantin werden beschnitten, ignoriert; trotz im Raum stehender Vollzahlung. Deshalb schmiedete man den Plan, am 02.03.2023 das Unternehmen mit Transportern, LKWs, Sattelschleppern und Abschleppern aufzusuchen, um das Kürbiskernöl, die Kürbiskerne, das alte wertvolle Holz, Dieseltanks, Maschinen, Geräte und sonstiges Werkzeug und Material zu stehlen. In einem 2. Atemzug - so wurde es mir zugetragen, das kann ich aber nicht verifizieren - hätte man mit einem weiteren Unternehmen, das eingefahren wäre, die Elektrik zerstört, die noch vorhandene Maschinen zerstört, die Heizung zerstört, um die Weiterexistenz des Unternehmens unmöglich zu machen! Man hat auch nicht davor zurückgeschreckt, auf dem Firmenareal von Frau Schmid Scheineinkäufe zu veranlassen, um sich ein genaues Bild zu machen, wie man den Abtransport organisieren muss. Magister Weileder kam auch öfters auf das Firmenareal, um sich hier einen genauen Überblick bezüglich der Vorgehensweise verschaffen zu können. Man hat tatsächlich nachweislich unter Einbeziehung des Sachverständigen Ing. Dr. Bernhart hier aufgrund des Schätzungsterminen einen konkreten präzisen Plan ausgearbeitet, wie man am schnellsten alles abtransportieren kann.


Am 01.03.2023 wurde der Mutter von Frau Gabriele Schmid der Schätzwert übermittelt und ein DIN A4 handgeschriebener Zettel, der ein paar Maschinen und Gegenstände der Ölmühle mit Beträgen daneben enthielt. Hieraus kann aber nicht ersichtlich werden, worum es sich dabei handelt. Weder mir, noch Frau Schmid wurde das Schätzgutachten durch das Bezirksgericht Feldbach übermittelt. Mir wurde rechtswidrig meine Zulassung aberkannt, was ich nicht akzeptieren kann, da die Rechtsanwaltskammer Steiermark, geführt durch ein paar Rechtsanwälte (Scherbaum, Dlaska, Gass, Reckenzahn und den dahinterstehenden Anwälten Aschmann, Peischl, Stipanitz -Schreiner, usw.), mich eliminieren und liquidieren müssen, da ich nicht im Netzwerk der Korruption dieser einiger Anwälte, die das Netzwerk aufgebaut haben und unter sich die Rechtsanwaltskammer Steiermark, die Gerichte und Staatsanwaltschaften des OLG Sprengel Graz sowie diverse Behörden, Ämter und sonstige Institutionen vereinigt haben, mitspiele; zu keinem Zeitpunkt bin ich dazu bereit, etwaige Verträge mit der Rechtsanwaltskammer Steiermark zu unterzeichnen. Ich vertrete meine Mandanten im Sinne meines Gelöbnisses.


Am 02.03.2023, beginnend in der Früh um 07:30 Uhr bis 16:15 Uhr kamen der gerichtlich rechtswidrig bestellte Mag. Stefan Weileder, LL.M., der Gerichtsvollzieher, Herrn Thomas Gaube, das Auktionsunternehmen Aurena GmbH und die Transportfirma Pircher & Pircher sowie Johann Huber Transport und Spedition GesmbH in Absprache mit der Volksbank Steiermark AG sowie im Auftrag deren Rechtsanwalt Dr. Manfred Aschmann, unter zur Hilfenahme der Security Firma GAS auf das Firmenareal von Frau Schmid überfallsartig mit insgesamt 23 LKWs, Tieflader, Abschlepper, Kleintransporter, BMW, usw.



Der Lebensgefährte und Generalbevollmächtigte von Frau Schmid Herr Johann Kurzmann rief und 8.30 Uhr die Polizei und forderte diese auf zu erscheinen, da hier ein Diebstahl im großen Umfang am Laufen ist. Es konnten nämlich keinerlei gerichtliche Unterlagen vorgelegt werden, die den Diebstahl legalisiert hätten. Es fehlt an einem Verpfändungsprotokoll respektive Verwertungs- oder Verwahrungsprotokoll. Zwischenzeitlich wurde unter der Organisation eines „Chefs“ der Aurena GmbH unter ständiges Blicken auf sein Handy koordiniert und eingeteilt, was wann wie wo auf welchen LKW, Tieflader, Kleintransporter geladen werden muss; dies alles unter Zeitdruck. Die Polizisten in Zivil trafen auf dem Gelände kurz vor meinem Eintreffen mit 14 Zeugen ein. Wir blockierten mit unseren PKWs die Einfahrt, die gleichzeitig Ein- und Zufahrt ist. Ein etwas korpulenter Polizist wies sich dann gegenüber mir unter Einmischung und Mitteilung des Gerichtsvollziehers Gaube, dass er das nicht müssen, mit seiner Dienstnummer, die da lautet: DN xxx, aus. Er stellte mich bloß und machte sich über mich lächerlich. Ich forderte Mag. Stefan Weileder auf, mir einen gerichtlichen Beschluss vorzulegen, der sein Handeln legalisierte. Er schrie mich an, wies mich zurück, meinte, ich sei nicht seine Kollegin und ging weiter. Die beiden Polizisten taten nichts. Sie unterhielten sich lachend mit dem Gerichtsvollzieher und dem seitens des Gerichtsvollziehers beigezogenen Schlosser.


Man setzte das Räumen und Plündern des Areals von Frau Schmid fort.





Als die ersten beiden LKWs für den Abtransport fertig waren - zwischenzeitig hat Herr Mag. Weileder 11 weitere Polizisten der Polizeiinspektion Halbenrain holen lassen, um dafür Sorge zu tragen, dass das Diebesgut, die gestohlene Ware, mit den entsprechenden Kraftfahrzeugen abtransportiert werden konnte; ursprünglich war es der Plan, keine Polizei vor Ort kommen zu lassen - wurde ich vom Mag. Weileder wieder damit konfrontiert, dass ich die Kfzs, die den Abtransport hinderten, beiseitestellen lassen sollte. Ich forderte ihn abermals auf, mir den gerichtlichen Beschluss zu zeigen. Er machte sich nur lustig über mich, dass ich kein Rechtsanwalt mehr sei, ich keine Rechte hätte, er hätte alle Rechte und er würde hier rechtens vorgehen. Beschlüsse konnte er mir keine zeigen! Er wies mich nur immer wieder darauf hin, dass ich nicht mehr seine Kollegin sei.


Ich wandte mich an die zwischenzeitlich sich vor Ort befindlichen Polizisten. Ich fordere, flehte auf einzuschreiten, meine Zeugen forderten sie auf einzuschreiten, appellierten an sie. Die Polizei schritt trotz meines und des ausdrücklichen Hinweises und Aufforderung meiner Zeugen, den Diebstahl zu beenden und der Tatsache, dass hier nichts gerichtlich genehmigt sei, nicht ein! Die Aufforderung, die Daten der Beteiligten aufzunehmen, wies sie zurück. Sie taten NICHTS!


Zwischenzeitig konnte ich in Erfahrung bringen, dass es hitzige Telefonate zwischen Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Konkursgericht und auch dem Bezirksgericht Feldbach mit den involvierten Richterinnen und Mag. Weileder gegeben hat. Man weigerte sich, ihm im Nachhinein einen entsprechenden Beschluss auszustellen. Wie kann es sein, dass ein angeblich rechtskräftig bestellter Insolvenzverwalter ohne Beschluss oder ohne Verpfändungs- bzw. Verwertungs- bzw. Verwahrungsbeschluss oder ohne sonstige Legitimation, ein Unternehmen bestiehlt, ausraubt und damit ruiniert, nur weil es eine VOLLZAHLUNG leisten möchte?


Nachdem sich keiner der Unternehmen trotz mehrfacher Aufforderung gegenüber meiner Person ausgewiesen hat, weiß ich auch nicht, wie die Beteiligten der kriminellen Bande um Mag. Weileder heißen. Der Herr, der womöglich der Geschäftsführer des Auktionsunternehmen Aurena GmbH ist, ist auf mich losgegangen, hat mich beschimpft, und hat seine Mitarbeiter aufgefordert, mein Kfz abschleppen zu lassen; eigenartigerweise hatten sie einen Abschleppwagen auch dabei! Nachdem mein Kfz quer stand, wollte man mit einem Traktor - man hatte bereits eine entsprechende Kette um die Vorderachse meines Kfzs gelegt - wegziehen und nahm dabei in Kauf, dass mein Kfz beschädigt werden würde. Ein Zeuge musste dann das Kfz wegfahren, da aufgrund des Druckes und der verbalen Attacken dieses Herrn es mir nicht möglich war, das Kfz wegzufahren. Er hat mich nicht nur bedroht, sondern auch genötigt und obendrein eine versuchte Sachbeschädigung und Inbetriebnahme in Kauf genommen! Die Polizei tat abermals NICHTS!

(Autoblockade) (Abschlepper Aurena GmbH)


Die anwesenden Polizeibeamten hatten sohin Kenntnis von der Straftat erlangt und sind nicht eingeschritten. Es wurden auch keine Listen angefertigt über die gestohlenen Waren, und Geräte, usw. Es gibt keine Frachtbriefe der Transportunternehmen; die LKW-Fahrer fuhren ohne die essentiellen Dokumente! Es gibt keine Lieferscheine. Die Polizisten sahen das, wurden darüber aufgeklärt und ließen trotzdem die Transporter ohne Anhaltung und Überprüfung das Firmenareal von Frau Schmid verlassen. Die Polizei ist sogar so weit gegangen, den Weisungen von Herrn Mag. Weileder folgend sein Auto mit 4 Mann zu bewachen. Wie kann das sein? Der Diebstahl wurde durch die Polizei gewährleistet. Das Verlassen des Areals mit Transportern, die keine ordnungsgemäßen Papiere ausweisen konnten, überladen waren, wurde von der Polizei genehmigt.


(Foto zeigt nur 11 der 13 Polizisten, Gerichtsvollzieher Gaube und Mag. Weileder)


Die Unternehmen und die LKW-Fahrer, die auch aktiv am Diebstahl und der Sachbeschädigung beteiligt waren, haben in Kenntnis selbigen rechtswidrigen Handelns dieser Gegenstände abtransportiert, weshalb neben den verwirklichten Tatbeständen, Sachbeschädigung und Diebstahl auch der Verdacht der Verwirklichung des Tatbestandes der Hehlerei bereits im Raum steht. Die Kennzeichen der Beteiligten liegen alle auf!


Im Übrigen wurde im Zuge dieser überfallsartigen in Bausch und Bogen veranlassten gewerbsmäßig allem Anschein nach organisiertem Diebstahl, nicht nur die Erntemaschine beschädigt, sondern auch diverses anderes Material und die Substanz des Mauerwerkes des Unternehmens. Die Betriebswerkstätte wurde verwüstet und beschädigt sowie ruiniert. Der Schaden, der an der Betriebswerkstätte angerichtet wurde, beträgt Euro 150.000,00. Die Betriebswerkstätte befindet sich im Eigentum des Generalbevollmächtigten.


Es wurden Kürbiskerne, Kürbiskernöl, Holz – Tischlerware -, wobei selbiges zumindest 20 Jahre gelagert war, Häckselmaschine für Traktorhydraulik, Kernsortierer Fotozellenmaschine und Holzspalter, 4 Tanks PVC Lebensmittelecht, 4 Lebensmitteltank leer, Flaschen 1,5 Paletten für Wein und Öl, Kürbiserntemaschine Moty, Kippmulde für Traktor, 2 Stapler der Marke Heden, diverses Betriebsmaterial und neue Teile für Reparaturen und Umbauten sowie Maschinen und Werkzeuge, wobei man sich nicht einmal die Mühe machte zu klären, wer Eigentümer der gestohlenen Waren, Gegenstände, Maschinen und Werkzeug ist. Es wurde sowohl das Eigentum von Frau Schmid, deren Mutter und Herrn Kurzmann gestohlen. Insgesamt ist ein finanzieller Schaden, da es sich bei Frau Schmid, um einen Erzeuger, Verarbeiter und Hersteller handeln, für alle drei in der Höhe von EUR 2.301,660,00 entstanden. Der Sachschaden und die verwüstete Werkstätte sind noch nicht berücksichtigt.


Zwischenzeitig konnte durch Akteneinsichtnahme beim Bezirksgericht Feldbach und 2-maliger Akteneinsichtnahme am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz in der entsprechenden Konkursabteilung sichergestellt werden, dass es keine Genehmigung für diese Vorgehensweise von Mag. Stefan Weileder gegeben hat. Vielmehr hat der Gerichtsvollzieher nunmehr nachfolgenden Bericht über einen angeblichen Vollzug, der keinerlei Genehmigung hat, veranlasst:


Nur wo liegt das Rechtshilfegesuch auf? Warum braucht es angeblich 11 Polizisten für die Verpfändung von Büromöbeln, 3 Drucker und eine PC-Anlage? Dieser Bericht hat nichts mit den tatsächlichen Geschehnissen zu tun! Wie kann man auf die Idee kommen so einen getürkten Bericht zu schreiben; angeblich wurde er in Abstimmung mit den beteiligten und involvierten Rechtsanwälten und Richtern verfasst …


Mich hat man eliminiert respektive versucht mich zu vernichten, da ich der letzte Anker der rechtshilfesuchenden Bevölkerung in der Steiermark bin. Mir hat man 56 Disziplinarverfahren angehängt (nachzulesen unter dem Phönix Symbol auf dieser Seite!), da ich mich geweigert habe meine Vollmachten im Rahmen Untervollmacht an Insolvenzverwalter weiterzugeben, Absprachen zu veranlassen, mich auf Kosten meiner Mandanten zu bereichern Ich weigere mich im Korruptionsnetzwerk einiger Anwälte der steiermärkischen Rechtsanwaltskammer über den OLG Sprengel Graz hinunter bis in die Gemeinden – leider ist die Polizei keine Ausnahme - mitzuspielen. Dass man rechtswidrig versucht, mich auszuschalten, wurde mir nun auch mehrfach von 3. Seite zugespielt und dass dahinter vor allem die Thematik um die Volksbank Steiermark AG steht, ist es auch schon belegbar. Mittlerweile konnte umfangreich geklärt werden, dass alle Disziplinarverfahren getürkt sind, basieren sie alle auf Anzeigen von Richtern und Rechtsanwälten, usw. Sie stammten nicht von meinen eigenen Mandanten. Man veranlasst hier einen Amtsmissbrauch und eine Beeinflussung von Gerichten, Behörden und Ämtern, um zu verhindern, dass ich das größte Korruptionsnetzwerk aufdecke!


Jetzt meine Frage: Wie kann es sein, dass, wenn man Herrn Mag. Stefan Weileder bereits mehrfach bei der Rechtsanwaltskammer Steiermark, bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und bei der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt hat, und vor allem am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Konkursgericht die Enthebung beantragt hat, um eben gerade das, was jetzt passiert, zu verhindern, bis zum heutigen Tage nichts passiert ist? Ich werde verfolgt von der Rechtsanwaltskammer Steiermark, werde einer Hetzjagd durch Richter und Rechtsanwälte ausgeliefert, weil ich die Korruption aufzeigt habe, weil ich ein Verfechter des rechtsstaatlichen Prinzipes in der Matrix bin und unter den Augen der Exekutive, dem Wissen der Gerichte, des anwesenden Gerichtsvollziehers und der steiermärkischen Rechtsanwaltskammer wird im großen Stil ein Diebstahl durch Herrn Magister Weileder veranlasst, wobei im Hintergrund die oben bereits erwähnten Rechtsanwälte involviert sind. Mir will man meine Zulassungen entziehen, meine Mandantin soll ihr Hab und Gut verlieren, man veranlasst bei ihr eine faktische Enteignung. Was macht das Bundesministerium für Justiz? Das Bundesministerium der Justiz wurde mehrfach von mir in diesem Zusammenhang kontaktiert. Ich wurde entgegen aller Vernunft vom Bundesministerium für Justiz disziplinarrechtlichen Anzeigen ausgeliefert, weil ich nicht mitspiele! Leider hat noch immer Mag. Michael Schwanda als OLG Präsident des OLG-Sprengels Graz und ehemaliger Sektionsleiter III des Bundesministeriums für Justiz die Fäden in der Hand.


Es reicht! Es gibt keinen rechtkräftigen Konkurs eröffnet über das Vermögen von Frau Schmid; es gibt ein rechtswidriges Anerkenntnisurteil durch den rechtswidrig agierenden Mag, Weileder. Man muss das Unternehmen meiner Mandantin zerstören, weil das die Kürbiskernölmafia, Alas Klöch GmbH, die Volksbank Steiermark AG, der Bürgermeister und einige Gemeinderäte der Gemeinde Halbenrain fordern. Mag. Weileder führt das aus, was man ihn von dritter Seite anordnet (Rechtsanwälte der Sternmärsche Rechtsanwaltskammer im Auftrag der oben dargelegten Subjekte!).


Ich fordere und erwarte mir hier unverzüglich, dass meiner Mandantin Frau Gabriele Schmid, die Opfer des größten Korruptionsskandals der 1. und 2. Republik geworden ist und anderer Mandanten, die ich gegen das Korruptionsnetzwerk vertrete, unverzüglich Gerechtigkeit erhalten.


Es ist unverzüglich das Hab und Gut meiner Mandanten, der Mutter und ihres Lebensgefährten herauszugeben, der Schaden zu ersetzen, und sämtliche Verfahren gegen alle meine Mandantin und gegen meine Person einzustellen! Hier ist Gefahr in Verzug! In dieser Matrix, in der wir leben, funktioniert gar nichts mehr!


Bis heute hat kein Gericht, kein Bundesministerium oder Behörde reagiert! Warum?

Was ist mit den Medien? Es wurden alle Mainstream Medien informiert, es wurden sämtliche alternative Medien informierte: Es interessiert KEINEN! Eigentlich müsste das jetzt Folgen und Konsequenzen bis hinauf in das Bundesministerium für Justiz haben! Wer tut was?


Wir müssen jetzt noch enger zusammenarbeiten, zusammenhalten; denn die rechtshilfesuchende Bevölkerung wird hier im Stich gelassen! Es wird Zeit!



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