Smaragdgruen
Die Kleine Rechtsanwältin soll eliminiert werden! Teil 1

Was würdest du machen?
Du hast dein ganzes Leben lang für die Menschen, vor allem all diejenigen, die benachteiligt wurden, gearbeitet. Du hast während deinem dir selbst finanzierenden Studium viele Praktika (UNO Genf, usw.) gemacht, um Erfahrungen zu sammeln, bist international tätig, sprichst mehrere Sprachen auf Muttersprachenniveau, hast dir deinen Doktortitel erarbeitet, neben einem 80 bis 90 Stunden Job als Rechtsanwaltsanwärter, zu einem Zeitpunkt, wo man als selbiger nur einen Hungerlohn verdient hat. Du bist die jüngst gewesen, die neben der Rechtsanwaltsprüfung noch die Notariats- und Richtersprüfung in Ergänzung zur Rechtsanwaltsprüfung innerhalb eines Jahres abgelegt hast. Du wolltest eigentlich nie in die Anwaltei, aber dann hast du schlussendlich, als du die Partnerschaften satt hattest, 2008 deine eigene Kanzlei zu deinen eigenen Spielregeln aufgesperrt.
Am Beginn lief über Jahre alles ruhig, du konntest für deinen Mandanten arbeiten, hast dich vor allem aktiv gegen die Pädophilie und den Satanismus eingesetzt, hast mit Russen gut zusammengearbeitet und so machen oder so mancher Organisation, die jetzt alle nützlich sind. Und dann bist du auf die Ölmühle Schmid gestoßen und das ganze System gegen dich beginnt zu laufen.
Am Beginn waren deine Kollegenfreunde noch auf deiner Seite, jedoch als du dir erlaubtest, für das Unternehmen nur die Kosten für den gewonnen Markenstreit Steirisches Kürbiskernöl von der Gegenseite einzufordern, begann man gegen dich die Schrauben anzuziehen. Im Rahmen der Klage der Volksbank gegen deine Mühle, hast du aufgezeigt, dass die Bank strafrechtliche Tatbestande verwirklichte, die Richterin, die Staatsanwaltschaft und der gegnerische Rechtsanwalt, der auch noch eine Position als Disziplinaranwalt inne hatte, taten nichts. Nein, man begann über die Kammer der Steiermärkischen Rechtsanwälte den Druck auf dich zu erhöhen. Es kamen die ersten absurden Anzeigen von Kollegen aus der eigenen Reihe, die alle zu einer gesonderten Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen dich führten. Als du dir dann erlaubt hast, auf der Seite der Mühle in das Konkursverfahren einzusteigen – nachdem du wusstest, dass hier wieder einmal voll die Korruption des OLG Sprengels Graz in Zusammenarbeit der Steirischen Rechtsanwaltskammer zugeschlagen hatte und du hast – was üblich für dich ist - mit offenen Karten deine Mandantin voll eingeweiht. Du hast dir erlaubt, nicht der Anordnung von Dr. Scherbaum folgend mit ihm zu sprechen, sondern von ihm dir sogar für deine von ihm schlecht behandelte Mitarbeiter (am Telefon wurden sie von ihm beschimpft) eine Entschuldigung geholt. Er stieg – nachdem du seine Befangenheit aufgezeigt hast und dich geweigert hast, dich mit ihm zu treffen, da du wusstest, was das bedeuten würde - als Insolvenzverwalter offensichtlich aus und schob seinen Kettenhund vor. Mit dem Zeitpunkt wurde dir ausgerichtet, dass du dein Todesurteil unterschrieben hattest. Du meintest darauf nur: Totgesagte leben länger. Ab dem Zeitpunkt hast du dich von sämtlichen sogenannten Kollegenfreunden zurückgezogen, da sie sich verkauft haben, nachweislich Verfahren für dich verloren haben und obendrein auf Weisung der Rechtsanwaltskammer an deinen Mandanten herantraten, sie abwerben probierten. Du bist der Rechtsanwaltskammer ein Dorn im Auge, zuerst einmal unterstützt und vertrittst du COVID 19 Opfer (Polizei, Bundesheer, Ärzte, Krankenschwester, Pfleger, Lehrer und viel betroffene Schüler usw.) und dann auch andere Menschen, denen man alles wegnehmen möchte (Kinder, das Zuhause, usw.), da die Gegenseiten viel Geld für ein positives Urteil und Beschluss in die Hand genommen haben und obendrein vertrittst du weiterhin die Ölmühle und hast die ersten Rechtsmittel eingebracht.
Der Kampf gegen dich entfachte voll!
Jede einzelne Eingabe bei diversen Gerichte am Oberlandesgerichtshofsprengel Graz eskalierte in eine Disziplinaranzeige und endet in ein Disziplinarverfahren. Hier muss aber angemerkt werden, dass sich die Rechtsanwaltskammer nicht an ihre eigenen Gesetzen und Bestimmungen hält. Jede Anzeige müsste vom Kammeranwalt überprüft werden und wenn er glaubt, es macht Sinn dir mit seiner Stellungnahme zur Äußerung geschickt werden und dann muss erst bestimmt werden, ob es der Disziplinarrat bekommt und ein Untersuchungskommissär bestellt wird. Bei dir ist es anderes! Vertagungsbitten vor allem für dich und deinen Mandanten, da weder du noch sie den Mund-Nasen-Schutz aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen kannst, Befangenheitsanträge, vorbereitenden Schriftsätze usw. enden in Anzeigen bei der Rechtsanwaltskammer Steiermark und dort wieder in Disziplinaranzeigen. Eine einzige Anzeige gibt es vom Präsidenten des Landesgerichtshof aus Eisenstadt, ein gute Freund vom Vizepräsidenten Moshammer, der darin behauptete, du würdest ein Geschäftszweig erarbeitet haben, da du einmalig eine Mandantin, die bevor sie dich kennen lernte, eine Chemotherapie ablehnt, sich alternativ gesund behandeln lassen lies und dich dann beauftragte, das Geld von der ÖGK zu fordern. Die ÖGK hat sich gegenüber einer normalen Chemotherapie Euro 200.000,00 erspart. Dort wurde sogar ein Sachverständiger gewählt, der das idente Gutachten schrieb gegen diese Dame wie er es gegen den Arzt, der diese alternative Behandlungsmethode entwickelt hat und dann eigenartigerweise verstarb, geschrieben hat. Aber das stellt keinen Mangel –ein Plagiat - da, führt nicht dazu, dass der Sachverständige aus der Liste gestrichen wird. Das Bundesminister für Justiz, eigenartigerweise wiederum nur Personen (hier wird bewusst die Person verwendet), die Konnexe zum OLG Graz hat, zeigen dich an, da du einen Antrag auf Überprüfung stellst, auf die verloren gegangen Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft Graz hinweist.
Man hat dir einmal die Zulassung für das Landesgericht für Strafsachen Graz, der Staatsanwaltschaft Graz und dem Bezirksgericht Weiz nur für einige Abteilungen entzogen, was – so die Meinung der Disziplinarfachexperten, die dir im Hintergrund helfen – nicht geht, vor allem, da das darauf zurückzuführen ist, dass durch Richter Mag. Reisinger des BG Weiz, der gegen dich einen Groll hat, da du eine Mutter und deren Kindern vertrittst, davor hast du einen Familie gegen der Jugendwohlfahrtsbehörde Weiz vor selbigen Richter vertreten, wobei die Freundin des Ex-Mannes bzgl. der Kinder die besten Kontakte zur Jugendwohlfahrtsbehörde hat. Jede Eingabe des Ex-Mannes geht durch. Die Kinder wollen den Mann nicht sehen wollen und haben das bereits mehrfach vor Behörden dargelegt und eigenartigerweise, jedes Mal, wenn der Ex einen Grant auf die Mutter hat, kommt ein negativer Beschluss dieses Richters. Seine Anzeige bei der Kammer basiert auf das Wort gefakte. Deine Kammervertretung, bei der du Zwangsmitglied ist, hat eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Graz eingereicht. Die Anzeige wurde eigenartigerweise wieder von einem Staatsanwalt geführt, der dich schon einmal bei der Kammer angezeigte hast, nachdem du dich wegen seiner stümperhaften Leitung eines Verfahrens, welches eindeutig zu einem Strafantrag frühen hätte müssen, eingestellt hat, musste eingestellt werden, der Entzug der partiellen Zulassung war RECHTSWIRIG. Kam eine Entschuldigung? NEIN!
Zwischendurch kam deine Rechtsanwaltskammer auf die Idee dir eine psychiatrische Begutachtung auf das Auge zudrücken, da du angeblich nicht mehr das Recht von Unrecht unterscheiden könntest. Als Sachverständige hat sich – wie könnte es anders sein – Dr. Walzl hergegeben. Du bist dagegen vorgegangen und man durfte nichts machen. Stell dir vor, du machst dann die erste Akteneinsichtnahme naturgemäß nur mit Zeugen, welche dir nach Monaten genehmigt wird, bei der Rechtsanwaltskammer in deinen gegen dich künstlich geschaffenen Disziplinarverfahren, wobei bis auf eine Anzeige alle samt von Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten und dem Bundesministerium für Justiz und der Polizei stammten, den Konnex zum OLG Sprengel Graz kannst du herstellen. Du erlangst danach Kenntnis, dass man dir bei der Akteneinsichtnahme, wärst du alleine gekommen, Dr. Walzl zu Befundung und Begutachtung auf das Auge gedrückt hätte. In dieser Akteneinsichtnahme ist dir die interne Korrespondenz gegen deine Person in die Hände gefallen, manipulierte Unterlagen, die man dir anders übermittelt hat zur Stellungnahme. Aussagen über dich, die dich verletzt haben. Es tut weh, aber du machst weiter.
... weiter geht es in Teil 2!