Smaragdgruen
Irreführung der rechtshilfesuchenden Bevölkerung-AUS DIE MAUS für die Rechtsanwaltskammer Steiermark
Aktualisiert: 5. Mai
oder tut das Bundesministerium für Justiz, für Inneres bzw. der Bundeskanzler mal etwas, außer SCHWEIGEN und mich anzeigen bei selbiger Kammer?

Auf dieses SCHREIBEN
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An die
Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
Salzamtsgasse 3
8010 Graz
per E-Mail: office@rakstmk.at
Krennach, am 03.05.2023
Betrifft: Dr. Sxxx C. M. Dxxx – verpflichtender Antrag auf Einstellung aller Disziplinarverfahren und sonstigen anhängigen Verfahren gegen mich, Frau Sabine C. M. Deutsch, und Wiederherstellung meiner Rechtsanwaltstätigkeit, sohin der Rechtsanwaltstätigkeit von Frau Sabine C. M. Deutsch GZ D 15/21, D 16/21, D 17/21, D 29/21, D 37/20, D 23/21, D 24/21, D 7/21, D 41/21, D 42/21, D 43/21, D 44/21, D 45/21, D 46/21, D 31/21, D 53/21, D 14/22, D 15/22, D 17/22, D 16/22 D 18/22, D 19/22, D 20/22, D 25/22, D 26/22, D 35/22, D 34/22, D 24/22, D 37/22, D 43/22, D 27/22, D 1/19, D 13/19, D 14/19, D 7/21, D 49/22, D 36/22, D 60/22, D 66/22, D 61/22, D 79/22, D 71/22, D 87/22, D 72/22, D 83/22, D 92/22, D 93/22, D 3/23, D 4/23, D 5/23, D 6/23, D 80/22, D 10/23, D 11/23, D 7/23, D 9/23
Werte Damen und Herren Kollegen,
in obiger Angelegenheit stelle ich den
verpflichtenden Antrag auf Einstellung aller Disziplinarverfahren und sonstigen anhängigen Verfahren
gegen mich, Frau Dr. Sxxx C. M. Dxxx und Wiederherstellung meiner Rechtsanwaltstätigkeit, sohin der Rechtsanwaltstätigkeit von Frau Dr. Sxxx C. M. Dxxx.
und führe aus wie folgt:
Diverse Spezialisten in Österreich und Europa haben sich meiner Causa angenommen und haben vor allem die UVST Datendienste GmbH, die Paragraph-Software GmbH und die EDV-Technik Dipl. Ing. Went GmbH unter dem Aspekt der Europäischen Datenschutzverordnung kontrolliert und überprüft und kann nunmehr belegt werden, dass die Steiermärkische Rechtsanwaltskammer in diesen Institutionen involviert ist und ich als Mittel zum Zweck hier künstlich geschaffene Disziplinarverfahren, zum jetzigen Zeitpunkt 62 ausgesetzt werde. Man hat die Disziplinarverfahren durch Dritte herbeigeführt und versucht eine Anhäufung zu veranlassen, um hier vorsätzlich und nachhaltig meinen Ruf und mein Ansehen zu zerstören, um in weiterer Folge zu einem psychiatrischen fungierten Gutachten über mich zu bekommen, um mir einen Erwachsenenvertreter auf das Auge zu drücken.
Die forensische Analyse und die Forschung im Hintergrund, die über Monate nunmehr angedauert haben, haben ergeben, dass ich der Rechtsanwaltskammer Steiermark und hier vor allem einigen Rechtsanwälten schon lange ein Dorn im Auge bin, vor allem in den letzten Jahren.
Ich als Rechtsanwalt sehe es als meine Verpflichtung, mich an mein Gelöbnis zu halten und meine Mandanten im Sinne meines Gelöbnisses mit bestem Wissen und Gewissen zu vertreten, das passt aber sehr vielen Rechtsanwälten der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer nicht. Vor allem in den letzten Jahren! Ich bin nämlich einigen Rechtsanwälten der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer in die Quere gekommen, vor allem in Insolvenzen, Exekutionen, hier vor allem Versteigerungen und im Bankenwesen sowie noch in diversen anderen Nebenschauplätzen.
Die Rechtsanwaltskammer Steiermark ist nunmehr hergegangen durch einige Rechtsanwälte und hat nicht nur die Kammerordnung, sondern auch die Rechtsanwaltsordnung missbräuchlich im vollen Umfang gegen mich verwendet.
Fakt ist, dass diese drei obgenannten Unternehmen, nämlich die UVST Datendienste GmbH, die Paragraph-Software GmbH und die EDV-Technik Dipl. Ing. Went GmbH nicht wahrheitsgemäß arbeiten. Die rechtliche Überprüfung hat ergeben, dass die UVST Datendienste GmbH kein Gewerbe hat, selbst behauptet ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu sein, jedoch nicht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zugehörig ist. Die Paragraph-Software GmbH hat zwar ein Gewerbe, die EDV-Technik Dipl. Ing. Went GmbH hat in Deutschland eine ISO-Zertifizierung und eine Akkreditierung. Hier in Österreich ist keine der drei obgenannten Unternehmen rechtlich im Stande, die an sie übertragenen Daten in diesem Umfang zu verwalten, weiterzuleiten und zu verarbeiten.
Man ist bei mir hergegangen und hat mit einem Knopfdruck meine Daten, die bei mir hinterlegt sind, meine Verwaltungsunterlagen und sämtliche Daten meiner Mandanten, auf einem anderen Rechtsanwalt umgeleitet, ohne mich hievon in Kenntnis zu setzen. Hier gab es weder eine Akkreditierungsstelle als Überprüfung, noch wurde das Sechsaugenprinzip als Kontrolle eingehalten, was zumindest bei Advokat Rechtsanwaltssoftware eingehalten wird. Man hat diese Daten dann weiterverwendet, um mich in ein schlechtes Licht zu stellen, um hier Unwahrheiten über mich zu verbreiten.
Sie versuchen mich VORSÄTZLICH, in ein schlechtes Licht zu stellen und meinen Ruf sowie mein Ansehen zu zerstören, wobei Sie rechtlich nichts gegen mich in der Hand haben. Sie versuchen VORSÄTZLICH durch getürkte Disziplinarverfahren, getürkte Strafverfahren, getürktes Verfahren beim Obersten Gerichtshof hier zu einem psychiatrischen Gutachten zu kommen gegen meine Person. Diverse Schriftstücke, die mir vom Ausschuss der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer zugespielt worden sind, und von denen ich nunmehr Kenntnis habe, zeigen eindeutig auf, dass Sie hinterhältig VORSÄTZLICH ohne mich jemals hievon in Kenntnis gesetzt zu haben, einen Erwachsenenvertreter über mich bestellt haben und hier rechtswidrig die Post AG dazu gebracht haben, meine Post an die Rechtsanwaltskammer Steiermark und in weiterer Folge an Kollegen Reckenzaun weiterzuleiten, meine Bankkonten bei der BAWAG PSK, nämlich mein Kanzleikonto mit IBAN: AT13 1400 0272 1004 5916, BIC: BAWA AT WW und mein Kanzleianderkonto mit IBAN: AT88 1400 0272 1004 5924, BIC: BAWA AT WW als auch mein Bankkonto bei der Raiffeisenbank Oberwart mit IBAN: AT 42 3312 5000 0009 9432, sperren haben lassen und naturgemäß meinen EDV-Zugang zu sperren.
Sie wollen mich VORSÄTZLICH durch all diese Maßnahmen dazu nötigen und zwingen, die korrupten Handlungen einiger Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer Steiermark bzw. der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer zu dulden.
Zum jetzigen Zeitpunkt darf ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die deutschen Gerichte über die Onlinedatenverwaltungsmissbräuchlichkeit der drei Unternehmen, nämlich der UVST Datendienste GmbH, die Paragraph-Software GmbH und der EDV-Technik Dipl. Ing. Went GmbH, informiert worden sind und den kompletten Ablauf nunmehr kennen.
Fakt ist, durch das Aufdecken des Betruges in Insolvenzen, Versteigerungen und Bankenwesen, usw. muss eindeutig klar und deutlich dargelegt werden, dass es sich hier um höchstsensible Daten handelt, wobei sich nunmehr die Rechtsanwaltskammer Steiermark durch einige Rechtsanwälte Zutritt genommen hat, insofern, dass es hier wie Kollege Thurner (geschäftsführender Gesellschafter UVST Datendienste GmbH, Geschäftsführer Paragraph-Software GmbH und selbst Insolvenzverwalter!!!) selbst in seinem Schreiben an die DSB schreibt, nämlich „Die UVST wird aufgrund von Verträgen tätig, die sie mit dem Bund, der Rechtsanwaltskammer (RAK) und den Teilnehmer der ERV abgeschlossen hat.“
Das heißt im Endeffekt, die Rechtsanwälte der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer haben selbst einen Vertrag mit der UVST Datendienste GmbH, um hier jederzeit Zugriff auf die hier hochsensiblen Daten, die andere Anwälte versenden, zu bekommen. Das ist verboten! Die UVST Datendienste GmbH müsste genauso wie die EDV-Technik Dipl. Ing. Went GmbH eine Akkreditierung und eine ISO-Zertifizierung in Österreich haben, da es sich hier um Privatunternehmen handelt und zumindest die UVST Datendienste GmbH nicht einmal ein Gewerbe hat. Es sind dadurch nämlich sämtliche anwaltliche Vertretungen ungültig und sämtliche Rechtsprechungen, Urteile und Beschlüsse nichtig, weil sie keiner unabhängigen Kontrolle unterliegen, das heißt, der Datentransfer, die Datenverwaltung, die Datenverarbeitungen sowie sonstige Datendienste könnten jederzeit seitens der Rechtsanwaltskammer Steiermark respektive einiger Anwälte beeinflusst werden. Die Sicherheitsvorkehrungen/Sicherheitseinrichtung gibt es nicht!
Fakt ist, sofern eine Privatisierung von Statten gegangen ist und hier Amtssignatur und Angelegenheiten der Republik Österreich in private Hände kommen, muss eine Akkreditierung und eine ISO-Zertifizierung vorhanden sein.
Einige Rechtsanwälte der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, die die ganze Vorgehensweise gegen mich forciert haben, haben über die Gefahr Bescheid gewusst. Ich bin als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und unterstehe nicht der Rechtsanwaltskammer Steiermark mit einem Knebelvertrag. Bei der Überprüfung der gegen mich anhängigen Disziplinarverfahren konnte all das entnommen werden. Die Steiermärkische Rechtsanwaltskammer schadet daher meine Mandanten mit der Gerichtsbarkeit und versucht meine Mandanten gegen mich als Mittel zum Zweck unter Druck zu setzen, um mich zu nötigen im System mitzuspielen. Hiebei können einige der Verfahren dargelegt werden wie folgt:
G. S. Verfahren zu GZ 26 S 10/21x des LG für ZRS Graz als Konkursgericht,
G. S. – Volksbank Steiermark AG Verfahren zu GZ 15 E 11/22 s des BG Feldbach,
R. R. Schuldenregulierungsverfahren zu GZ 15 S 36/20 k des BG Feldbach,
A. S. Konkurverfahren zu GZ 26 S 78/21 x des LG für ZRS Graz als Konkursgericht,
B. R. – RA Weileder Verfahren zu GZ 1 C 459/21 p des BG Feldbach.
Fakt ist, gegen mich ist keine Vorstrafe in meinem Strafregister angemerkt und meine Bonität bei den Banken ist über 100 %. Sie als Rechtsanwaltskammer Steiermark fingieren hier gegen mich strafrechtliche Handlungen, disziplinarrechtliche Verurteilungen und Disziplinarverfahren und versuchen, meinen Ruf sowie mein Ansehen zu schädigen.
Fakt ist weiters, dass nunmehr auch ausprobiert wurde, wie es zu den Sendungen mit den Aufschriften „Postsperre, Zustellung trotz Postumleitung, usw.“ gekommen ist. Nachdem sämtliche Schriftstücke, die ich bei Gericht postalisch einbringe, eingescannt werden und Kollege Reckenzaun hier Zugriff hat, ruft er dann die entsprechenden Richter und Beamten an und informiert sie über seine rechtswidrige Kommissionärstätigkeit, womit es dann zu diesen Vermerken auf meinen Kuverts kommt.
Ausdrücklich halte ich in diesem Zusammenhang fest, dass Sie aufgrund meines Schreibens an Kollegen Dlaska mit dem Hinweis der rechtswidrigen illegalen Erwachsenenvertretungsthematik in Bezug auf die Post unverzüglich die rechtswidrige Verlautbarung bezüglich der Verhängung einer rechtswidrigen einstweiligen Maßnahme gegen mich aus der Webseite der Rechtsanwaltskammer Steiermark genommen haben. Im Klientensuchlauf scheine ich noch immer rechtswidrig mit dem Vermerk „Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft ruht gemäß § 34 Abs. 2 RAO.“ Auch das ist unverzüglich richtig zu stellen. Man muss sich hier auf der Zunge zergehen lassen, dass Sie aufgrund des oben Dargelegten vor allem der Thematik der vertraglichen Zusammenarbeit mit der UVST Datendienste GmbH zu keinem Zeitpunkt ein Disziplinarverfahren gegen mich führen hätten dürfen. Sie sind aber noch immer so dreist in der Person von Kollegen Kropiunig, der gegenüber dem Landesgericht Leoben behauptet, die Sperre gegen mich wäre noch immer aufrecht. Allerdings würde ich noch immer bei Gerichten im Bundesland Anträge stellen. Ist diesem Kollegen überhaupt bewusst, in welche Haftung er sich damit begibt? Für mich heißt es jetzt aus mit LUSTIG!
Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass dieses Schreiben 1:1 in die Öffentlichkeit geht und noch an diverse Institutionen weitergeleitet wird und fordere Sie unverzüglich MORGEN, 12:00 Uhr, auf, meinem eingangs gestellten Antrag nach zu kommen.
In Erwartung der geschätzten Veranlassung zeichne ich
kollegial hochachtungsvoll
Sxxx C. M. Dxxx eh.
(Dieses Schreiben wurde elektronisch abgefertigt und trägt daher keine Unterschrift)
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kam keine Antwort!
1. Meine sogenannte einstweilige Maßnahme wurde von der Seite der Rechtsanwaltskammer Steiermark genommen.
2. in den Kundmachungen Rechtsanwaltskammer Steiermark bin ich NICHT eingetragen!
3. Lediglich bei dem Tool Anwaltssuche bin ich für die rechtshilfesuchende Bevölkerung mit dem Vermerk Ruhend im Sinne des § 34 Abs 2 RAO auffindbar. Damit will man nicht nur die Bevölkerung in die Irre führen und mir meinen Klienten abwerben; NEIN man will damit Kollegen Reckenzaun retten! DAS IST EINE VERBOTENE EINGABE!
Jeder, der behauptet, ich darf und kann als Rechtsanwalt nicht tätig sein, soll mir den Gegenbeweis antreten! Ich bin Rechtsanwältin, eine der letzte ohne KNEBELVERTRAG mit der Rechtsanwaltskammer Steiermark und ich werde NIE aufgeben, für mein Recht und das Recht der rechtshilfesuchenden Bevölkerung zu kämpfen!