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An den

Verfassungsgerichtshof

z.H. Herrn DDr. Christoph Grabenwarter

Freyung 8

1010 Wien

per E-Mail: vfgh@vfgh.gv.at

und sämtliche Adressate des rechtswidrigen Bescheides


Krennach, am 08.05.2023

17/328/ D/SG

Betreff: Dr. Sabine C. M. Deutsch – Steiermärkische Rechtsanwaltskammer der Ausschuss zu GZ 2022/0484


Sehr geehrter Herr DDr. Grabenwarter,

in obiger Angelegenheit wurde der hier nunmehr hineinkopierte Bescheid


gegen mich erlassen. In diesem Zusammenhang darf ich Sie höflichst um Ihre geschätzte Rückäußerung ersuchen, ob Sie Nachfrage bei der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer der Ausschuss gehalten haben, wo hier meine strafrechtliche Verurteilung ist respektive wo hier eine Einleitungen der Staatsanwaltschaft gegen mich ist, wegen der Beteiligung an einer terroristischen Organisation oder an einer mafiosen Organisation, Menschenhandel, Kinderhandel oder Pädophilie bzw. wegen der Veruntreuung von Fremdgeldern bzw. Klientengeldern. Ist Ihnen nicht bewusst, dass diese Geschäftszahlen D 24/21, D 60/22, D 61/22 und D 71/22 lediglich Anzeigen von Richtern des Landesgerichts für Strafsachen Graz auf Anweisung der Landesgerichtshofpräsidentin für Strafsachen respektive des Landesgerichtshofpräsidenten für Zivilrechtssachen sind, um mich zu vernichten? Diese Anzeigen stammen nämlich alle samt von drei Richtern, nämlich RI Mag. Kornelia Philipp (D 24/21 und D 61/22), RI Mag. Oliver Graf (D 60/22), RI Mag. Katharina Schenk (D 71/22), wobei es sich hiebei um Verfahren handelt, in denen ich Mandanten vertreten habe. Die beiden Verfahren, nämlich zu D 71/22 und D 60/22 sind bezirksgerichtliche Verfahren, wobei sogar ein Verfahren eingestellt wurde und das zweite ist noch am Laufen bei einer Richterin am Bezirksgericht Feldbach, Frau Mag. Schwarz, die auch involviert ist in dem Diebstahl respektive der gekünstelten gefakten Versteigerung im Verfahren zu GZ 15 E 11/22 s des BG Feldbach und auch im gefakten gekünstelten Rechtshilfeakt zu GZ 3 E 914/23y des BG Feldbach. Diese Richterin geht nunmehr sogar soweit, dass sie, nachdem sie von mir und meinen Mandanten bereits am - am 02.03.2023 passierte der Diebstahl - 03.03.2023 darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein Insolvenzverwalter ohne Rechtsgrundlage – das gesamte Insolvenzverfahren ist rechtswidrig, es gibt keinen Eröffnungsbeschluss, es gibt keine Tagsatzung für einen Eröffnungsbeschluss, es gibt kein Vermögensverzeichnis unterfertigt von meiner Mandantin, es ergibt keine anerkannten Forderungen meiner Mandantin usw., es gibt aber ein Anerkenntnisurteil dieses Insolvenzverwalters ohne Genehmigung durch das Konkursgericht im Verfahren Volksbank Steiermark AG – Gabriele Schmid zu GZ 41 CG 51/20 v des LG für ZRS Graz, wo man mich als Vertreter von Frau Gabriele Schmid ausgeschaltet hat, in dem man ohne, dass ich es weiß, behauptet hätte, ich hätte einen Erwachsenenvertreter. Dieser Akt ist unter Verschluss beim Landesgerichtspräsidenten Dr. Deu in Graz. Wir bekommen kein Akteneinsichtnahmerecht. Im Versteigerungsverfahren hat meine Mandantin keine Parteistellung. Die Richterin hat nunmehr die Versteigerungsbedingungen am 18.04.2023 geändert, ohne meine Mandantin darüber in Kenntnis zu setzen, da sie Angst bekommen hat wegen des Diebesgutes, dass sie noch im Versteigerungsedikt enthalten hat. Die Gutachten sind rechtswidrig, die Gutachter habe die fachliche Qualifikation nicht. Nur einige Punkte, die ich zurzeit gerade zu bekämpfen habe und das auf Kosten meiner Mandanten. Meiner Mandantin wird nunmehr gedroht, dass sie alles am 23.05.2023 verliert, aber keiner tut was! Keine Institution hilft! Kein Richter hilft! Kein Ministerium hilft! Kein Politiker hilft!


Die dritte ist eine Richterin am Landesgericht für Strafsachen Graz, die hier versucht, einen sehr alten, gesundheitlich sehr angeschlagenen Mann einer Haftstrafe zu unterziehen, wobei das Verfahren für mich fraglich ist, und aufgrund des Wissensstandes, den ich heute in Hinblick auf den ERV habe, wie dieser funktioniert und was hier alles manipuliert wird und wie die Richter in eine Geiselhaft am OLG Sprengel Graz genommen sind, glaube ich auch nicht, dass das Verfahren ordnungsgemäß über die Bühne gegangen ist. Meine Prüfungen – ich mache sehr viele Strafsachen und auch internationales Strafrecht und habe auch bei der Entstehung des internationalen Strafgerichtshofes mitgeholfen – zeigen auf, dass hier etwas nicht stimmen kann. Vor allem auch, da ich sehr viel – das wird vielleicht einigen aufstoßen, aber es ist so – gegen die Pädophilie und gegen den Satanismus auftrete und seit meinem 22. Lebensjahr dagegen ankämpfe und ich schon öfters große Schwierigkeiten bekommen habe.


Ich habe mir erlaubt, nunmehr an die Rechtsanwaltskammer das unten anstehende Schreiben zu schicken, welches unbeantwortet geblieben ist, darf aber im Vorfeld noch darauf hinweisen, dass der Kammerkommissionär Reckenzaun ohne Bestellungsbeschluss und ohne Unvereinbarkeitserklärung bestellt worden ist, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer, selbst Vortragender am ZGV-Institut der Karl-Franzens-Universität für Insolvenzen ist, Bücher für Insolvenzen schreibt, im Bundesministerium für Justiz in der Gesetzgebung in der Stellungsnahmekommission sitzt, selbst Insolvenzverwalter ist und auch Sachverständiger für Insolvenzen ist (es erweckt den Anschein, dass er in der Begutachtung von Gesetzen usw. sitzt).

Kollege Dlaska, der den Bescheid unterschrieben hat, ist selbst wiederum Insolvenzverwalter und Erwachsenenvertreter.


Ich habe aufgedeckt und das darf ich hier nochmals vorlegen, die Korruption am OLG Sprengel in Hinblick auf Insolvenzen, Exekutionen (hier vor allem Versteigerungen, wobei bei zig Versteigerungen am BG Feldbach Gutachten erstellt wurden von Sachverständigen, die die fachliche Kompetenz nicht hatten und die vor allem zum Tod von sehr vielen betroffenen Parteien geführt haben), Bankenwesen (hier ist vor allem festzuhalten, dass die Volksbank Steiermark AG von der Rechtsanwaltskammer Steiermark und hier nur einige Rechtsanwälte, die indirekt die Führung haben, geführt wird; man braucht nur bedenken, dass bis vor kurzem Dr. Peischl im Vorstand war, jetzt auch Frau Dr. Stipanitz-Schreiner im Vorstand ist und der Steiermärkischen Sparkassen und Banken AG, wobei hier ua die Kammerpräsidentin sogar im Aufsichtsrat und Vorstand sitzt); die Gremien lasse ich außen vor.


Die Volksbank Steiermark AG hat bei der Kreditvergabe gegenüber meiner Mandantin, Frau Gabriele Schmid (Ölmühle Schmid) – wie bereits oben erwähnt – strafrechtliche Tatbestände verwirklicht, die alle samt von der Staatsanwaltschaft unter den Teppich gekehrt wurden, von der verhandelnden Richterin Mag. Schiller nicht aufgegriffen wurden und von der jetzt verhandelnden Richterin, DI Mag. Müllner, sogar soweit geführt haben, dass hier ein Anerkenntnisurteil seitens des rechtswidrig agierenden Insolvenzverwalters Mag. Weileder, LL.M., akzeptiert wurde. Was tun Sie? Warum tun Sie nichts? Warum schauen Sie zu, dass ich seit 13.12.2022 hier geschädigt werde? Man zerstört meinen Ruf, man zerstört mein Ansehen, man sperrt ohne Rechtsgrundlage rechtswidrig ohne mich davor in Kenntnis zu setzen meine Konten, man entzieht mir ohne mich davon in Kenntnis zu setzen ohne Rechtsgrundlage mir meine Post (privat und geschäftlich) und man nimmt mir am 22.12.2022 um 11:18 Uhr meinen ERV Zugang ohne mich davon in Kenntnis zu setzen. Ich habe die UVST Datendienste GmbH gefragt, was denn los ist. Dann wurde ich davon in Kenntnis gesetzt, dass Kollege Reckenzaun das veranlasst hat ohne mich davon in Kenntnis zu setzen. Man hat mir dann am 23.12.2022 den ERV Zugang wieder zurückgeben müssen, da ich darlegen konnte, dass alles rechtswidrig gegen mich veranlasst worden ist und am 27.12.2022 hat m an mir dann endgültig das gesperrt; dies unter Druckausübung des zuständigen Geschäftsführers vom 2. Geschäftsführer, dem Rechtsanwalt Mag. Thurner der Rechtsanwaltskammer Steiermark, da es eine vertragliche Vereinbarung mit der UVST Datendienste GmbH und der Rechtsanwaltskammer Steiermark gibt. Wie kann das sein? Aber dazu unten näher. Nunmehr darf ich Sie auf das angeschlossene Schreiben an die Rechtsanwaltskammer Steiermark verweisen:

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An die

Steiermärkische Rechtsanwaltskammer

Salzamtsgasse 3

8010 Graz

per E-Mail: office@rakstmk.at


Krennach, am 03.05.2023

17/328/ D/D

Betrifft: Dr. Sabine C. M. Deutsch – verpflichtender Antrag auf Einstellung aller Disziplinarverfahren und sonstigen anhängigen Verfahren gegen mich, Frau Sabine C. M. Deutsch, und Wiederherstellung meiner Rechtsanwaltstätigkeit, sohin der Rechtsanwaltstätigkeit von Frau Sabine C. M. Deutsch GZ D 15/21, D 16/21, D 17/21, D 29/21, D 37/20, D 23/21, D 24/21, D 7/21, D 41/21, D 42/21, D 43/21, D 44/21, D 45/21, D 46/21, D 31/21, D 53/21, D 14/22, D 15/22, D 17/22, D 16/22 D 18/22, D 19/22, D 20/22, D 25/22, D 26/22, D 35/22, D 34/22, D 24/22, D 37/22, D 43/22, D 27/22, D 1/19, D 13/19, D 14/19, D 7/21, D 49/22, D 36/22, D 60/22, D 66/22, D 61/22, D 79/22, D 71/22, D 87/22, D 72/22, D 83/22, D 92/22, D 93/22, D 3/23, D 4/23, D 5/23, D 6/23, D 80/22, D 10/23, D 11/23, D 7/23, D 9/23


Werte Damen und Herren Kollegen,


in obiger Angelegenheit stelle ich den

verpflichtenden Antrag auf Einstellung aller Disziplinarverfahren und sonstigen anhängigen Verfahren

gegen mich, Frau Dr. Sabine C. M. Deutsch und Wiederherstellung meiner Rechtsanwaltstätigkeit, sohin der Rechtsanwaltstätigkeit von Frau Dr. Sabine C. M. Deutsch.

und führe aus wie folgt:

Diverse Spezialisten in Österreich und Europa haben sich meiner Causa angenommen und haben vor allem die UVST Datendienste GmbH, die Paragraph-Software GmbH und die EDV-Technik Dipl. Ing. Went GmbH unter dem Aspekt der Europäischen Datenschutzverordnung kontrolliert und überprüft und kann nunmehr belegt werden, dass die Steiermärkische Rechtsanwaltskammer in diesen Institutionen involviert ist und ich als Mittel zum Zweck hier künstlich geschaffene Disziplinarverfahren, zum jetzigen Zeitpunkt 62 ausgesetzt werde. Man hat die Disziplinarverfahren durch Dritte herbeigeführt und versucht eine Anhäufung zu veranlassen, um hier vorsätzlich und nachhaltig meinen Ruf und mein Ansehen zu zerstören, um in weiterer Folge zu einem psychiatrischen fungierten Gutachten über mich zu bekommen, um mir einen Erwachsenenvertreter auf das Auge zu drücken.


Die forensische Analyse und die Forschung im Hintergrund, die über Monate nunmehr angedauert haben, haben ergeben, dass ich der Rechtsanwaltskammer Steiermark und hier vor allem einigen Rechtsanwälten schon lange ein Dorn im Auge bin, vor allem in den letzten Jahren.


Ich als Rechtsanwalt sehe es als meine Verpflichtung, mich an mein Gelöbnis zu halten und meine Mandanten im Sinne meines Gelöbnisses mit bestem Wissen und Gewissen zu vertreten, das passt aber sehr vielen Rechtsanwälten der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer nicht. Vor allem in den letzten Jahren! Ich bin nämlich einigen Rechtsanwälten der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer in die Quere gekommen, vor allem in Insolvenzen, Exekutionen, hier vor allem Versteigerungen und im Bankenwesen sowie noch in diversen anderen Nebenschauplätzen.


Die Rechtsanwaltskammer Steiermark ist nunmehr hergegangen durch einige Rechtsanwälte und hat nicht nur die Kammerordnung, sondern auch die Rechtsanwaltsordnung missbräuchlich im vollen Umfang gegen mich verwendet.


Fakt ist, dass diese drei obgenannten Unternehmen, nämlich die UVST Datendienste GmbH, die Paragraph-Software GmbH und die EDV-Technik Dipl. Ing. Went GmbH nicht wahrheitsgemäß arbeiten. Die rechtliche Überprüfung hat ergeben, dass die UVST Datendienste GmbH kein Gewerbe hat, selbst behauptet ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu sein, jedoch nicht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zugehörig ist. Die Paragraph-Software GmbH hat zwar ein Gewerbe, die EDV-Technik Dipl. Ing. Went GmbH hat in Deutschland eine ISO-Zertifizierung und eine Akkreditierung. Hier in Österreich ist keine der drei obgenannten Unternehmen rechtlich im Stande, die an sie übertragenen Daten in diesem Umfang zu verwalten, weiterzuleiten und zu verarbeiten.


Man ist bei mir hergegangen und hat mit einem Knopfdruck meine Daten, die bei mir hinterlegt sind, meine Verwaltungsunterlagen und sämtliche Daten meiner Mandanten, auf einem anderen Rechtsanwalt umgeleitet, ohne mich hievon in Kenntnis zu setzen. Hier gab es weder eine Akkreditierungsstelle als Überprüfung, noch wurde das Sechsaugenprinzip als Kontrolle eingehalten, was zumindest bei Advokat Rechtsanwaltssoftware eingehalten wird. Man hat diese Daten dann weiterverwendet, um mich in ein schlechtes Licht zu stellen, um hier Unwahrheiten über mich zu verbreiten.


Sie versuchen mich VORSÄTZLICH, in ein schlechtes Licht zu stellen und meinen Ruf sowie mein Ansehen zu zerstören, wobei Sie rechtlich nichts gegen mich in der Hand haben. Sie versuchen VORSÄTZLICH durch getürkte Disziplinarverfahren, getürkte Strafverfahren, getürktes Verfahren beim Obersten Gerichtshof hier zu einem psychiatrischen Gutachten zu kommen gegen meine Person. Diverse Schriftstücke, die mir vom Ausschuss der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer zugespielt worden sind, und von denen ich nunmehr Kenntnis habe, zeigen eindeutig auf, dass Sie hinterhältig VORSÄTZLICH ohne mich jemals hievon in Kenntnis gesetzt zu haben, einen Erwachsenenvertreter über mich bestellt haben und hier rechtswidrig die Post AG dazu gebracht haben, meine Post an die Rechtsanwaltskammer Steiermark und in weiterer Folge an Kollegen Reckenzaun weiterzuleiten, meine Bankkonten bei der BAWAG PSK, nämlich mein Kanzleikonto mit IBAN: AT13 1400 0272 1004 5916, BIC: BAWA AT WW und mein Kanzleianderkonto mit IBAN: AT88 1400 0272 1004 5924, BIC: BAWA AT WW als auch mein Bankkonto bei der Raiffeisenbank Oberwart mit IBAN: AT 42 3312 5000 0009 9432, sperren haben lassen und naturgemäß meinen EDV-Zugang zu sperren.


Sie wollen mich VORSÄTZLICH durch all diese Maßnahmen dazu nötigen und zwingen, die korrupten Handlungen einiger Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer Steiermark bzw. der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer zu dulden.


Zum jetzigen Zeitpunkt darf ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die deutschen Gerichte über die Onlinedatenverwaltungsmissbräuchlichkeit der drei Unternehmen, nämlich der UVST Datendienste GmbH, die Paragraph-Software GmbH und der EDV-Technik Dipl. Ing. Went GmbH, informiert worden sind und den kompletten Ablauf nunmehr kennen.


Fakt ist, durch das Aufdecken des Betruges in Insolvenzen, Versteigerungen und Bankenwesen, usw. muss eindeutig klar und deutlich dargelegt werden, dass es sich hier um höchstsensible Daten handelt, wobei sich nunmehr die Rechtsanwaltskammer Steiermark durch einige Rechtsanwälte Zutritt genommen hat, insofern, dass es hier wie Kollege Thurner (geschäftsführender Gesellschafter UVST Datendienste GmbH, Geschäftsführer Paragraph-Software GmbH und selbst Insolvenzverwalter!!!) selbst in seinem Schreiben an die DSB schreibt, nämlich „Die UVST wird aufgrund von Verträgen tätig, die sie mit dem Bund, der Rechtsanwaltskammer (RAK) und den Teilnehmer der ERV abgeschlossen hat.“


Das heißt im Endeffekt, die Rechtsanwälte der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer haben selbst einen Vertrag mit der UVST Datendienste GmbH, um hier jederzeit Zugriff auf die hier hochsensiblen Daten, die andere Anwälte versenden, zu bekommen. Das ist verboten! Die UVST Datendienste GmbH müsste genauso wie die EDV-Technik Dipl. Ing. Went GmbH eine Akkreditierung und eine ISO-Zertifizierung in Österreich haben, da es sich hier um Privatunternehmen handelt und zumindest die UVST Datendienste GmbH nicht einmal ein Gewerbe hat. Es sind dadurch nämlich sämtliche anwaltliche Vertretungen ungültig und sämtliche Rechtsprechungen, Urteile und Beschlüsse nichtig, weil sie keiner unabhängigen Kontrolle unterliegen, das heißt, der Datentransfer, die Datenverwaltung, die Datenverarbeitungen sowie sonstige Datendienste könnten jederzeit seitens der Rechtsanwaltskammer Steiermark respektive einiger Anwälte beeinflusst werden. Die Sicherheitsvorkehrungen/Sicherheitseinrichtung gibt es nicht!


Fakt ist, sofern eine Privatisierung von Statten gegangen ist und hier Amtssignatur und Angelegenheiten der Republik Österreich in private Hände kommen, muss eine Akkreditierung und eine ISO-Zertifizierung vorhanden sein.


Einige Rechtsanwälte der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, die die ganze Vorgehensweise gegen mich forciert haben, haben über die Gefahr Bescheid gewusst. Ich bin als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und unterstehe nicht der Rechtsanwaltskammer Steiermark mit einem Knebelvertrag. Bei der Überprüfung der gegen mich anhängigen Disziplinarverfahren konnte all das entnommen werden. Die Steiermärkische Rechtsanwaltskammer schadet daher meine Mandanten mit der Gerichtsbarkeit und versucht meine Mandanten gegen mich als Mittel zum Zweck unter Druck zu setzen, um mich zu nötigen im System mitzuspielen. Hiebei können einige der Verfahren dargelegt werden wie folgt:

  • Gabriele Schmid Verfahren zu GZ 26 S 10/21x des LG für ZRS Graz als Konkursgericht,

  • Gabriele Schmid – Volksbank Steiermark AG Verfahren zu GZ 15 E 11/22 s des BG Feldbach,

  • Robert Reicher Schuldenregulierungsverfahren zu GZ 15 S 36/20 k des BG Feldbach,

  • Andreas Silbersack Schuldenregulierungsverfahren zu GZ 26 S 78/21 x des LG für ZRS Graz als Konkursgericht,

  • Brigitta Reicher – RA Weileder Verfahren zu GZ 1 C 459/21 p des BG Feldbach.

Fakt ist, gegen mich ist keine Vorstrafe in meinem Strafregister angemerkt und meine Bonität bei den Banken ist über 100 %. Sie als Rechtsanwaltskammer Steiermark fingieren hier gegen mich strafrechtliche Handlungen, disziplinarrechtliche Verurteilungen und Disziplinarverfahren und versuchen, meinen Ruf sowie mein Ansehen zu schädigen.


Fakt ist weiters, dass nunmehr auch ausprobiert wurde, wie es zu den Sendungen mit den Aufschriften „Postsperre, Zustellung trotz Postumleitung, usw.“ gekommen ist. Nachdem sämtliche Schriftstücke, die ich bei Gericht postalisch einbringe, eingescannt werden und Kollege Reckenzaun hier Zugriff hat, ruft er dann die entsprechenden Richter und Beamten an und informiert sie über seine rechtswidrige Kommissionärstätigkeit, womit es dann zu diesen Vermerken auf meinen Kuverts kommt.

Ausdrücklich halte ich in diesem Zusammenhang fest, dass Sie aufgrund meines Schreibens an Kollegen Dlaska mit dem Hinweis der rechtswidrigen illegalen Erwachsenenvertretungsthematik in Bezug auf die Post unverzüglich die rechtswidrige Verlautbarung bezüglich der Verhängung einer rechtswidrigen einstweiligen Maßnahme gegen mich aus der Webseite der Rechtsanwaltskammer Steiermark genommen haben. Im Klientensuchlauf scheine ich noch immer rechtswidrig mit dem Vermerk „Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft ruht gemäß § 34 Abs. 2 RAO.“ Auch das ist unverzüglich richtig zu stellen. Man muss sich hier auf der Zunge zergehen lassen, dass Sie aufgrund des oben Dargelegten vor allem der Thematik der vertraglichen Zusammenarbeit mit der UVST Datendienste GmbH zu keinem Zeitpunkt ein Disziplinarverfahren gegen mich führen hätten dürfen. Sie sind aber noch immer so dreist in der Person von Kollegen Kropiunig, der gegenüber dem Landesgericht Leoben behauptet, die Sperre gegen mich wäre noch immer aufrecht. Allerdings würde ich noch immer bei Gerichten im Bundesland Anträge stellen. Ist diesem Kollegen überhaupt bewusst, in welche Haftung er sich damit begibt? Für mich heißt es jetzt aus mit LUSTIG!


Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass dieses Schreiben 1:1 in die Öffentlichkeit geht und noch an diverse Institutionen weitergeleitet wird und fordere Sie unverzüglich MORGEN, 12:00 Uhr, auf, meinem eingangs gestellten Antrag nach zu kommen.


In Erwartung der geschätzten Veranlassung zeichne ich


kollegial hochachtungsvoll

Sabine C. M. Deutsch eh.

(Dieses Schreiben wurde elektronisch abgefertigt und trägt daher keine Unterschrift)

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So und jetzt sagen Sie mir, was Sie jetzt tun werden? Ich bin zu keinem Zeitpunkt mehr irgendwo über Google oder im World Wide Web ersichtlich mit der einstweiligen Maßnahme, man hat alles geloschen. Es gibt in der Kundmachung der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer keinen Indiz dafür, dass je eine einstweilige Maßnahme gegen mich verhängt worden ist. Man veranlasst nur eines, beim Tool Anwaltssuche, wenn hier ein rechtshilfesuchender Mensch versucht mich zu finden, erscheine ich mit dem Vermerk

Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft ruht gemäß § 34 Abs 2 RAO

wobei hier

  1. die Konkretisierung fehlt. Warum der § 34 Abs. 2 RAO auf mich anzuwenden sei, wo hier die Verurteilung ist oder habe ich vielleicht doch einen Erwachsenenvertreter?

  2. Führt man hier nicht nur die Bevölkerung in die Irre, sondern schädigt meinen Ruf und mein Ansehen und

  3. veranlasst man dadurch, dass die wenigen Menschen, die noch ein Vertrauen in das Rechtssystem haben und mit mir an meiner Seite zum Gericht gehen wollen, jegliche Möglichkeit genommen wird, dass ich mit ihnen vor Gericht gehen darf, obwohl man nichts gegen mich in der Hand hat.


Bei den beiden Kolleginnen, nämlich RA Dr. Eva-Maria Tscherner (wobei ich weiß, welche strafbaren Tatbestände sie verwirklicht hat) und bei der Kollegin, RA Mag. Nicola Konrad (hier weiß ich auch, welche strafbaren Tatbestände sie begangen hat), da es in der Steiermark Usus ist, dass man hier Disziplinarverfahren im Einvernehmen macht, dass, wenn man hier auf die Namen dieser beiden Damen bei dem Tool „ Anwaltssuche“ klickt, man, wenn man hier abermals darauf klickt auf die Ruhendmeldung gemäß § 34 Abs 2 lit d RAO kommt, das heißt, hier stimmt die Verknüpfung. Beim Aufruf meines Namens kommt man zu keiner Kundmachung, da es gegen mich keine Kundmachung gibt, da hier alles nur dazu dienen soll, meinen Ruf und mein Ansehen zu zerstören und mich auszuhungern. Meine Vollmacht wurde missbräuchlich mit der UVST Datendienste GmbH umgeschrieben und durch RA Dr. Reckenzaun ersetzt. Die Beweise liegen vor!

Ich habe kein Geld mehr, ich bin am Ende meiner Kräfte, ich versuche mit letzter Kraft meine Mandanten zu schützen und zu retten, und Sie helfen mir nicht! Ich bin ein österreichischer Staatsbürger und werde mit Füßen getreten, nur weil ich mir erlaube, nicht in der Korruption mitzumachen, weil ich mir erlaube aufzuzeigen, dass die Daten der österreichischen Bevölkerung, wenn sie einen Anwalt aussuchen, nicht einmal sicher sind. Vor allem kritisch ist für mich auch die Testamentsthematik und die Verträge beim Grundbuch und ich will keinen Knebelvertrag mit der Rechtsanwaltskammer Steiermark unterfertigen, da ich in diesem Korruptionsnetzwerk sicherlich nicht mitspielen werde, denn für mich ist immer noch das oberste Prämisse mein Gelöbnis. Ich erwarte mir von Ihnen jetzt dringend ein Einschreiten. Hier ist Gefahr in Verzug! Man nimmt mir meine Existenzgrundlage, man nimmt mir mein Leben!


Ich fordere Sie sohin auf,

längstens bis morgen, 12:00 Uhr

gegen die Rechtsanwaltskammer Steiermark der Ausschuss, in der Person des Herrn Mag. Dlaska, Vizepräsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer der Ausschuss Plenum, den rechtswidrig bestellten Kammerkommissionär RA Dr. Reckenzaun, die UVST Datendienste GmbH, die Post AG sowie auch gegen die BAWAG PSK die entsprechenden Schritte einzuleiten.


Hochachtungsvoll

Sabine C. M. Deutsch eh.


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