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  • AutorenbildSmaragdgruen

Neue Verfassungsgerichtshofentscheidung!


Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 1.Oktober 2020 zu Geschäftszahl ist G 271/2020-16, V 463-467/2020-16 ist da!


Mit dieser Entscheidung werden einige COVID-19-Maßnahmen, die im Frühjahr 2020 in Kraft getreten sind, als gesetzwidrig außer Kraft gesetzt:

· das Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige – nicht an eine Tankstelle - abgeschlossene Waschstraßen

· die Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal 4 Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt vorliegt)

· das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen

· die Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen, etc.)


Im Übrigen wurde auch eine noch in Geltung stehende Bestimmung der COVID-19-Lockerungsverordnung aufgehoben, wobei es um die Einhaltung des Mindestabstands zwischen Verabreichungsplätzen in Gaststätten geht. Diese Bestimmung wird mit Ablauf des 31. Dezember 2020 aufgehoben.


Diese Bestimmungen wurden als gesetzeswidrig erkannt, da aus den Akten nicht nachvollziehbar war, aufgrund welchen Umstandes die zuständige Behörde, der Gesundheitsminister, die jeweiligen Maßnahmen für erforderlich hielt.


Jetzt steht den Unternehmen Tür und Tor offen Schadenersatzansprüche bzgl. entgangenen Gewinns von der Republik, vertreten durch die Finanzprokuratur, zu fordern. Nur, wer wird das wieder alles zahlen? Idee? Womöglich die Steuerzahler? Also letztendlich wieder wir!

Und jetzt hat die Regierung die Entscheidung als Leitfaden für die Erarbeitung der bereits ab Dienstag in Kraft zu tretenden neuen Verordnung. Super, oder?


…schauen wir mal, was da noch alles auf uns zukommt; was dem Kasperlverein noch so alles an Blödheiten für diverse Verordnungen einfällt.


Vielleicht wacht ja beim Lesen der Zeilen einer auf und fragt sich, wie es sein kann, dass man sich in Gaststätten mehr ansteckt als in Baumärkten, Supermärkten etc. Wo liegt die Logik?


Ich würde nur vorschlagen, die Kinder aller Altersgruppen daheim zu behalten, um sie aus den Fängen der Schulverblödung zu bekommen und vor allem aus Eigeninteresse die Gerichte zu schließen, um weitere Fehlentscheidungen zu verhindern.

WWG1WGA!

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