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  • AutorenbildSmaragdgruen

Wer macht mit bei der Strafanzeige?


§ 105 StGB Nötigung StGB - Strafgesetzbuch Stand der Gesetzgebung: 20.09.2020

(1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet.

Hierzu meine Ausführungen, die auch schon von vielen anderen Menschen in den Raum gestellt worden sind:

Wer einem anderen mit Gewalt (Geldstrafe) ... zu einer Handlung (das Tragen der Masken) ... nötigt, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 720 Tagessätze zu bestrafen.

Vergessen darf nicht werden, dass es schon zig internationale wissenschaftliche anerkannte Abhandlungen über die Gefährlichkeit des Tragens der Mundmasken gibt. Nicht nur, dass man seine eigene feuchte Atemluft, sohin Abfall, einatmet. Man befördert damit den Abfall direkt zurück in die Lungen, was zu schweren Lungenerkrankungen führt. Die unmittelbaren Belastungen auf die Niere und Leber sowie das Gehirn zeigen sich erst verzögert. Wenigstens schaffen die Pharma und unsere Medizin damit bereits wieder neue Abnehmer für ihrer Vielzahl von Medikamenten und sinnlosen Operationen.

So und jetzt meine Frage: Wer macht mit bei der Strafanzeige? Ich würde sie gratis verfassen, jedoch brauche ich ernsthafte Menschen, die das auch durchziehen wollen bis zum Schluss.

Aufgrund meiner jahrzehntelangen Erfahrungen gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft in Österreich die Anzeige einstellen wird und wir dann die ganzen Leitern des Instanzenzuges hinaufgehen müssen. Also, nochmals meine Frage: Wer macht mit? Wer traut sich von den anderen als DUMM, VERRÜCKT bezeichnet und geoutet zu werden. Mir geht es vorrangig um unsere Zukunft, um unsere Kinder!

Ich muss aber noch eines vorausschicken: Ich weiß nicht mehr, ob die ganzen Gesetze in Österreich überhaupt noch tatsächliche Wirkung haben. Man bedenke den EU-Beitritt und die enge Verknüpfung mit Deutschland auf der einen Seite und das Verbot des Zusammenschlusses mit Deutschland, das in jeder zweiten Zeile im Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, gegeben zu Wien am 15. Mai 1955; juristisch kurz: Staatsvertrag von Wien), der am 15. Mai 1955 in Wien im Schloss Belvedere von Vertretern der alliierten Besatzungsmächte USA, Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien sowie der österreichischen Bundesregierung unterschrieben wurde, steht auf der anderen Seite.


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